Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung / Parkerleichterungen Gestattung für Ärzte / Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe / Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb / Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst / Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gewerbetreibende, Freiberufler
    99108003001000, 99108010056002, 99108003001001, 99108003001002, 99108003001003, 99108003001005

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Die Parkerleichterungen sind auf bestimmte Fahrzeuge (ggf. auch Anhänger) bezogen. Sie sind auf Fälle beschränkt, in denen der Einsatz des Fahrzeugs unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht. Durch die Inanspruchnahme der Parkerleichterung dürfen Dritte weder gefährdet noch erheblich behindert werden. Auf Gehwegen muss stets eine vollständig nutzbare Durchgangsbreite von mindestens 1,5 m verbleiben. Parkplätze, die durch entsprechende Kennzeichnung für Schwerbehinderte reserviert sind, dürfen nicht benutzt werden. Auch das Halten oder Parken insbesondere in mit Zeichen 283 oder Zeichen 299 gekennzeichneten Bereichen sowie gekennzeichneten Rettungswegen, Feuerwehrzufahrten oder Feuerwehranfahrtszonen ist unzulässig.

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Bitte nutzen Sie vorrangig den angebotenen Online-Dienst für den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen.

    Unter Formulare finden Sie außerdem folgende weiterführende Unterlagen:

    • Merkblatt für Parkausweise für Handwerker und soziale Dienste.
    • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerker oder für Soziale Dienste.

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen; Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    ID: L100042_39030.-73396

    Beschreibung

    Sie können eine Parkerleichterung für Handwerker, Handelsreisende und Tätige im Sozialen Dienst online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - StraßenverkehrsordnungLRA TÖL

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    Hausanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1
    83646 Bad Tölz

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    Postanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1
    83646 Bad Tölz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online Terminvereinbarung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: stvo@lra-toelz.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6612646132523Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6612646132523Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 505-258

    Fax: +49 8041 505-18258

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    Voraussetzungen

    Für den Handwerkerparkausweis: Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit.

    Für den Parkausweis für Handelsvertreter: Maßgeblich für die Gewährung ist, dass vom Handelsvertreter bspw. Musterstücke, Musterkoffer etc. mitgeführt werden, die für die Präsentation beim Kunden gedacht sind und deren Transport zu Fuß über größere Strecken nicht möglich ist. Dies kann insbesondere am Gewicht als auch an der Größe der Gegenstände liegen.

    Für den Parkausweis für im sozialen Dienst Tätige: Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber. Als im sozialen Dienst Tätige sind Personen oder Organisationen anzusehen, die eine größere Zahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen betreuen und deshalb auf die Benutzung des Kraftfahrzeugs und auf eine Parkmöglichkeit in angemessener Entfernung wegen der fortlaufenden Durchführung ihrer Betreuungsaufgaben zwingend angewiesen sind. Gleiches kann für Hebammen und Entbindungspfleger gelten.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 31.03.2026

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 18.11.2025

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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