Bannwald; Erklärung

    Bei Bannwald handelt es sich um Wald, der aufgrund seiner Lage vor allem in städtischen Ballungsräumen und waldarmen Gegenden unersetzlich ist. Dieser Wald sorgt für ein ausgeglicheneres Stadtklima, bietet Erholungsraum und wirkt sich positiv auf Wasser- und Lufthaushalt aus.

    Beschreibung

    Gemäß Art. 11 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) bezeichnet Bannwald Wald, der aufgrund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung vor allem in Verdichtungsräumen und waldarmen Bereichen unersetzlich ist und deshalb in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss. Hinzu kommt seine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt oder für die Luftreinigung. Bannwälder werden gemäß Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 BayWaldG durch Rechtsverordnung der Kreisverwaltungsbehörde erklärt. Zu Bannwald kann durch Rechtsverordnung darüber hinaus auch Wald erklärt werden, der in besonderem Maße dem Schutz vor Immissionen, wie beispielsweise Luftverschmutzung und Lärmbelastung durch Verkehr und Industrie, dient.

    Sind in Bannwäldern zum Schutz der Bevölkerung vor Immissionen bestimmte Wirtschaftsmaßnahmen erforderlich, so können diese dem Verursacher der Immission auferlegt werden. Waldbesitzende müssen in diesem Fall die Maßnahmen dulden (Art. 14 Abs. 2 S. 5 und 6 BayWaldG).

    Die Erlaubnis zur Rodung im Bannwald ist zu versagen. Sie kann nur unter den engen Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 6 S. 2 BayWaldG erteilt werden, d. h. im Fall einer Rodung muss angrenzend an den vorhandenen Bannwald Wald neu begründet werden, der hinsichtlich seiner Ausdehnung und seiner Funktionen dem zu rodenden Wald annähernd gleichwertig ist oder gleichwertig werden kann.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ebersberg (LRA EBE)

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichthalstraße 5

    85560 Ebersberg

    Postfachadresse

    Postfach 1449

    85555 Ebersberg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ebe.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33109246402Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33109246402Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8092 823-0

    Fax: +49 8092 823-210

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English