Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung

    Sie können eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan beantragen.

    Beschreibung

    Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ebersberg (LRA EBE)

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichthalstraße 5

    85560 Ebersberg

    Postfachadresse

    Postfach 1449

    85555 Ebersberg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ebe.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33109246402Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33109246402Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8092 823-0

    Fax: +49 8092 823-210

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bauzeichnung für Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung,

      die das Format DIN A3 nicht übersteigen darf und die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind und dass die Wohnungen und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.

    Voraussetzungen

    Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und die Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind) mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen werden.

    In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Aufteilungsplan einschließlich Abgeschlossenheitsbescheinigung: 25 bis 150 € je Sondereigentumseinheit (Tarif-Nr. 2.I.2/16 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 07.12.2023

    Stichwörter

    Abgeschlossenheit, Aufteilung, Eintragungsbewilligung, Sondereigentum, Sondereigentumsrechte, Wohnungseigentumsgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English