Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.
Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Dormitz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Sebalder Str. 12
91077 Dormitz
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochs geschlossen
Kontakt
E-Mail: post@vgdormitz.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=54218576786Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54218576786Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9134 9969-0
Fax: +49 9134 9527
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Stichwörter
Abwasserabgaben, Abwassergebühren, Kanalgebühren, Niederschlagswasser, Schmutzwasser