Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.
Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Sonstiges (091780116000): Ergänzung: Markt Au i.d.Hallertau
Die Kanalgebühren betragen beim Markt Au i. d. Hallertau
ab dem 01.01.2019 2,09 €/m³
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Markt Au i.d.Hallertau - Amt 2/02 - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Untere Hauptstraße 2
84072 Au i. d. Hallertau
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: steueramt@markt-au.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/430403398885Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8752 178-19
Fax: +49 8752 178-24
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Sonstiges (091780116000): Ergänzung: Markt Au i.d.Hallertau
Fachlich freigegeben durch Markt Au i.d.Hallertau am 09.10.2024
Stichwörter
Abwasserabgaben, Abwassergebühren, Kanalgebühren, Niederschlagswasser, Schmutzwasser