Schmutzwassergebühren Erhebung

    Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

    Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

    Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Hilgertshausen-Tandern

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrobenhausener Str. 9

    86567 Hilgertshausen-Tandern

    Postanschrift

    Schrobenhausener Str. 9

    86567 Hilgertshausen-Tandern

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024

    Stichwörter

    Abwasserabgaben, Abwassergebühren, Kanalgebühren, Niederschlagswasser, Schmutzwasser

    Sprachversion

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