Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.
Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Sonstiges (091740146000): Ergänzung: Gemeinde Sulzemoos
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Gemeinde Sulzemoos - Steueramt / Kasse
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie:
Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung!
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: steuer@sulzemoos.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3364875922507Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8135 30297-50
Fax: +49 8135 30297-19
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51774382732Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 8135 30297-19
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Hinweise für Sonstiges (091740146000): Ergänzung: Gemeinde Sulzemoos
- Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungGemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 17.12.2019
Rechtsbehelf
Weitere Informationen
Hinweise für Sonstiges (091740146000): Ergänzung: Gemeinde Sulzemoos
- Beitrags- und GebührensatzungBeitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Sonstiges (091740146000): Ergänzung: Gemeinde Sulzemoos
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Sulzemoos am 30.07.2024
Stichwörter
Abwasserabgaben, Abwassergebühren, Kanalgebühren, Niederschlagswasser, Schmutzwasser