Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen

    Motorsportliche Veranstaltung; Beantragung einer Erlaubnis

    Motorsportliche Veranstaltungen - sowohl im Straßenraum als auch auf sonstigen Flächen - bedürfen der Erlaubnis.

    Beschreibung

    Eine motorsportliche Veranstaltung, die nicht ausschließlich auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden soll, bedarf der sicherheitsrechtlichen Erlaubnis der Landratsämter, kreisfreien Städte bzw. Großen Kreisstädte.

    Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft oder vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft erforderlich erscheint. Das Gleiche gilt, sofern andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen.

    Zum Schutz dieser Rechtsgüter können die Landratsämter, kreisfreien Städte bzw. Großen Kreisstädte Anordnungen für den Einzelfall treffen.

    Für motorsportliche Veranstaltungen, die ausschließlich bzw. teilweise auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden sollen, bedarf es nur bzw. zusätzlich einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Landshut - Sachgebiet 30 - Öffentliche Sicherheit, Waffen, Jagd und Gewerbe (LRA LA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Veldener Straße 15

    84036 Landshut

    Postanschrift

    Veldener Straße 15

    84036 Landshut

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/558188448728Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 408-0

    Fax: +49 871 408-1001

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

      Der Antrag hat neben der Benennung des Veranstalters auch Angaben über Art, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie über die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer zu enthalten.

    Voraussetzungen

    Veranstalter in diesem Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft. Der Antrag hat neben der Benennung des Veranstalters auf jeden Fall Angaben über Art, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie über die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer zu enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Keine, eine frühzeitige Stellung des Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis ist jedoch anzuraten.

     

    Der vollständige Antrag auf Erlaubniserteilung muss der zuständigen Behörde so rechtzeitig vorliegen, dass ihr ein angemessener Zeitraum zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit zur Verfügung steht.“

    Kosten

    Der Gebührenrahmen für die Erteilung der Erlaubnis beträgt 30,00 bis 1.250,00 Euro (Tarif-Nr. 2.II.1/3 des Kostenverzeichnisses). Dazu kommen noch etwaige Auslagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.04.2024

    Stichwörter

    Autorally, Bildersuchfahrt, Orientierungsfahrt, Rennen mit Kraftfahrzeugen, Motorradrennen, Sonderprüfungen, Wertungsprüfungen, Veranstaltungen zum Motorsport, Veranstaltung Motorsport

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English