Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung
    99033013080000

    Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege

    Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege kann Zuschüsse für den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie die Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gewähren.

    Beschreibung

    Der Freistaat Bayern beteiligt sich unbeschadet bestehender Verpflichtungen in Höhe der jeweils im Staatshaushalt ausgewiesenen Mittel an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Ziel ist die Unterstützung beim Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie bei der Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr auf Grund pflichtgemäßen Ermessens.

    Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem denkmalpflegerischen Mehraufwand (anfallende, den üblichen Aufwand übersteigende Kosten). Die Förderung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung.

    Online-Dienst

    Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Ausgrabungen im Zusammenhang mit der Bergung und Auffindung von Bodendenkmälern

    ID: L100042_214618

    Beschreibung

    Sie können den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Ausgrabungen im Zusammenhang mit der Bergung und Auffindung von Bodendenkmälern an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege online übermitteln.

    Online erledigen

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Schweinfurt - Bauamt (SG 40)LRA SW

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrammstr. 1
    97421 Schweinfurt

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    97404 Schweinfurt

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    E-Mail: bauamt@lrasw.de

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4815398180339Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 9721 55-337

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    Bayerisches Landesamt für DenkmalpflegeBLfD

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    Hausanschrift

    Hofgraben 4
    80539 München

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    Postfach 100203
    80076 München

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    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@blfd.bayern.de

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    erforderliche Unterlagen

    • Baudenkmäler

      • Kostenschätzung eines Architekten oder detaillierte Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Firmen, aus denen Art und Umfang der geplanten Maßnahme in Einzelheiten hervorgehen
      • Foto des Objektes für dessen Instandsetzung der Zuschuss beantragt wird
    • Bodendenkmäler

      • Bestätigung über die vollständige Abgabe der Grabungsdokumentation und der Funde bei der gemäß Erlaubnisbescheid zuständigen Behörde
      • Abschlussrechnung des archäologischen Fachunternehmens, die folgende Positionen entsprechend differenziert aufführen muss:
        • Personalkosten für Feldarbeiten,
        • Kosten für Erstellung der Grabungsdokumentation,
        • weitere Nebenkosten,
        • ggf. Kosten für die konservatorische Fundversorgung und begleitende naturwissenschaftliche Untersuchungen, die mit dem BLfD abgestimmt wurden

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nachdem, ob es um Zuschüsse bei Baudenkmälern oder bei Bodendenkmälern geht.

    Baudenkmäler

    Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden, es sei denn, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ausdrücklich und schriftlich seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat. Die zu fördernde Maßnahme muss vor ihrer Durchführung mit dem BLfD abgestimmt worden sein.

    Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich und am einfachsten an den regelmäßigen Sprechtagen des BLfD bei der für das jeweilige Baudenkmal zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde, wo ggf. auch über eine denkmalrechtliche Erlaubnis/Baugenehmigung (mit-)entschieden wird.

    Bodendenkmäler

    Der Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern ist erst nach dem vollständigen Abschluss der Ausgrabung einschließlich Abgabe der Grabungsdokumentation direkt beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) einzureichen.

    Mit der archäologischen Maßnahme muss frühestens am 01.05.2025 begonnen worden sein.

    Die Maßnahme muss gemäß der denkmalrechtlichen Erlaubnis und in Abstimmung mit dem BLfD - Abteilung Bodendenkmalpflege durchgeführt worden sein.

    Die ANBest-P (im privaten Bereich) bzw. ANBest-K (im kommunalen Bereich) in der zum Zeitpunkt des Maßnahmebeginns geltenden Fassung ist zu beachten. Aufgrund des nachgelagerten Zuwendungsverfahrens betrifft dies im Wesentlichen die jeweilige Nr. 3 der ANBest zur Vergabe von Aufträgen.

    Förderfähig sind die denkmalfachlichen Kosten der archäologischen Ausgrabung ohne Gerätekosten und ohne kommunale Regiearbeiten.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Es ist in jedem Fall ein Antrag erforderlich, der vorrangig elektronisch einzureichen ist.

    Baudenkmäler

    Der Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen an einem Baudenkmal ist möglichst frühzeitig bei der für das jeweilige Baudenkmal zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen.

    Bodendenkmäler

    Der Antrag ist direkt beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) einzureichen.

    Fristen

    Mit der Maßnahme, für die eine Zuwendung beantragt wird, darf erst nach Bewilligung des Zuschusses begonnen werden, es sei denn, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ausdrücklich und schriftlich (z. B. per E-Mail) seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat.

    Die Zustimmung zum früheren Vorhabenbeginn für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gilt allgemein als erteilt.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 13.10.2025

    Stichwörter

    Zuschuss Denkmalschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English