Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege kann Zuschüsse für den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie die Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gewähren.
Beschreibung
Der Freistaat Bayern beteiligt sich unbeschadet bestehender Verpflichtungen in Höhe der jeweils im Staatshaushalt ausgewiesenen Mittel an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Ziel ist die Unterstützung beim Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie bei der Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr auf Grund pflichtgemäßen Ermessens.
Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem denkmalpflegerischen Mehraufwand (anfallende, den üblichen Aufwand übersteigende Kosten). Die Förderung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung.
Online-Dienst
Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Ausgrabungen im Zusammenhang mit der Bergung und Auffindung von Bodendenkmälern
Beschreibung
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Landratsamt Schweinfurt - Bauamt (SG 40)LRA SW
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97421 Schweinfurt
Postanschrift
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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E-Mail: bauamt@lrasw.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=4815398180339Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4815398180339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 55-0
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80539 München
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80076 München
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Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 14:00 Uhr
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erforderliche Unterlagen
- Baudenkmäler
- Kostenschätzung eines Architekten oder detaillierte Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Firmen, aus denen Art und Umfang der geplanten Maßnahme in Einzelheiten hervorgehen
- Foto des Objektes für dessen Instandsetzung der Zuschuss beantragt wird
- Bodendenkmäler
- Bestätigung über die vollständige Abgabe der Grabungsdokumentation und der Funde bei der gemäß Erlaubnisbescheid zuständigen Behörde
- Abschlussrechnung des archäologischen Fachunternehmens, die folgende Positionen entsprechend differenziert aufführen muss:
- Personalkosten für Feldarbeiten,
- Kosten für Erstellung der Grabungsdokumentation,
- weitere Nebenkosten,
- ggf. Kosten für die konservatorische Fundversorgung und begleitende naturwissenschaftliche Untersuchungen, die mit dem BLfD abgestimmt wurden
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nachdem, ob es um Zuschüsse bei Baudenkmälern oder bei Bodendenkmälern geht.
Baudenkmäler
Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden, es sei denn, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ausdrücklich und schriftlich seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat. Die zu fördernde Maßnahme muss vor ihrer Durchführung mit dem BLfD abgestimmt worden sein.
Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich und am einfachsten an den regelmäßigen Sprechtagen des BLfD bei der für das jeweilige Baudenkmal zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde, wo ggf. auch über eine denkmalrechtliche Erlaubnis/Baugenehmigung (mit-)entschieden wird.
Bodendenkmäler
Der Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern ist erst nach dem vollständigen Abschluss der Ausgrabung einschließlich Abgabe der Grabungsdokumentation direkt beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) einzureichen.
Mit der archäologischen Maßnahme muss frühestens am 01.05.2025 begonnen worden sein.
Die Maßnahme muss gemäß der denkmalrechtlichen Erlaubnis und in Abstimmung mit dem BLfD - Abteilung Bodendenkmalpflege durchgeführt worden sein.
Die ANBest-P (im privaten Bereich) bzw. ANBest-K (im kommunalen Bereich) in der zum Zeitpunkt des Maßnahmebeginns geltenden Fassung ist zu beachten. Aufgrund des nachgelagerten Zuwendungsverfahrens betrifft dies im Wesentlichen die jeweilige Nr. 3 der ANBest zur Vergabe von Aufträgen.
Förderfähig sind die denkmalfachlichen Kosten der archäologischen Ausgrabung ohne Gerätekosten und ohne kommunale Regiearbeiten.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Es ist in jedem Fall ein Antrag erforderlich, der vorrangig elektronisch einzureichen ist.
Baudenkmäler
Der Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen an einem Baudenkmal ist möglichst frühzeitig bei der für das jeweilige Baudenkmal zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen.
Bodendenkmäler
Der Antrag ist direkt beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) einzureichen.
Fristen
Mit der Maßnahme, für die eine Zuwendung beantragt wird, darf erst nach Bewilligung des Zuschusses begonnen werden, es sei denn, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ausdrücklich und schriftlich (z. B. per E-Mail) seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat.
Die Zustimmung zum früheren Vorhabenbeginn für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gilt allgemein als erteilt.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 13.10.2025
Stichwörter
Zuschuss Denkmalschutz