Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege
Beschreibung
Der Freistaat Bayern beteiligt sich unbeschadet bestehender Verpflichtungen in Höhe der jeweils im Staatshaushalt ausgewiesenen Mittel an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere an den Kosten der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern, die sich nicht im Eigentum des Freistaates Bayern befinden. Diese Kostenbeteiligung geschieht durch die Gewährung von Zuschüssen, die sowohl Privatpersonen als auch kommunalen Gebietskörperschaften, anderen Körperschaften oder Kirchenstiftungen zu Gute kommen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr auf Grund von pflichtgemäßem Ermessen.
Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem denkmalpflegerischen Mehraufwand (anfallende, den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigende Kosten), der Bedeutung und Dringlichkeit des Falls und nach der Leistungsfähigkeit des Eigentümers.
Die Förderung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung
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Ansprechpartner
Landratsamt Bamberg - Fachbereich 41.2 - Bauleitplanung (LRA BA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
96045 Bamberg
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:45 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Infothek Montag - Mittwoch: 7:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 7:00 - 18:00 Uhr Freitag 12:00 - 14:00 Uhr Im Breich Staatsangehörigkeitswesen, Sozialhilfe, Ausländer- und Asylrecht nur nach Terminvereinbarung. Terminvereinbarung: Wir wollen Ihnen gezielt helfen. Deshalb können Sie in vielen Bereichen Termine vereinbaren. Termine haben Vorrang und sind grundsätzlich bis 18:00 Uhr möglich.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/921852919775Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 85-404
Fax: +49 951 85-604
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kostenschätzung eines Architekten oder detaillierte Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Firmen, aus denen Art und Umfang der geplanten Maßnahme in Einzelheiten hervorgehen
- Foto des Objektes bei, für dessen Instandsetzung der Zuschuss beantragt wird
Voraussetzungen
Die Anträge sollten möglichst frühzeitig bei der jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt, Kreisfreie Stadt, Große Kreisstadt, einige weitere kreisangehörige Gemeinden) auf den dort erhältlichen Formularen eingereicht werden.
Der Förderantrag muss ausnahmslos jeweils vor Beginn der fördernden Maßnahme gestellt werden, wie auch die zu fördernde Maßnahme selbst vor ihrer Durchführung mit der Denkmalfachbehörde (dem Landesamt für Denkmalpflege) abgestimmt worden sein muss.
Die Abstimmung erfolgt zweckmäßigerweise an den regelmäßigen Sprechtagen des Landesamts für Denkmalpflege bei den Unteren Denkmalschutzbehörden. Dort erhält der Antragsteller auch die für die Instandsetzung oder Veränderung an einem Denkmal notwendige Baugenehmigung oder denkmalschutzrechtliche Erlaubnis; auch wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich sein sollte, bedarf jede Maßnahme an einem Denkmal der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Mit der Bau- und Restaurierungsmaßnahme, für die eine Zuwendung beantragt wird, darf erst nach Bewilligung des Zuschusses begonnen werden, es sei denn, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ausdrücklich seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 30.07.2024
Stichwörter
Zuschuss Denkmalschutz