Feuerwehrschulen; Durchführung von Aus- und Fortbildungen
Zu den Aufgaben der Feuerwehrschulen zählen insbesondere die Aus- und Fortbildung der bayerischen Feuerwehren im Brandschutz, im technischen Hilfsdienst sowie im Bereich Katastrophenschutz und ABC-Einsatz.
Beschreibung
Die Staatlichen Feuerwehrschulen (Geretsried, Regensburg, Würzburg) haben insbesondere Feuerwehrdienstleistende der Freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie besondere Führungsdienstgrade im Brandschutz und im technischen Hilfsdienst auszubilden, soweit eine Ausbildung am Standort nicht möglich ist oder nicht ausreicht.
Die Ausbildung zu Disponenten einer integrierten Leitstelle in Bayern wird an der Staatlichen Feuerwehrschule in Geretsried durchgeführt.
Außerdem gehört zu den Aufgaben der Feuerwehrschulen die
- Erstellung von Merkblättern und Ausbildungsunterlagen bzw. Mitwirkung bei deren Ausarbeitung
- Mitarbeit in regionalen und überregionalen Arbeitskreisen
- Stellungnahmen zu Vorschriftenentwürfen aller Art
- Mitwirkung bei der Erprobung von Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen
Ansprechpartner
Staatliche Feuerwehrschule Regensburg (SFS R)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Michael-Bauer-Str. 30
93138 Lappersdorf
Kontakt
E-Mail: poststelle@sfs-r.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=43110576115Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43110576115Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 8106-0
Fax: +49 941 8106-2009
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bedarfsermittlung und Anmeldeverfahren
- Die Feuerwehrschulen erstellen im Frühsommer des Jahres in Benehmen mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. ihre Lehrgangsplanung für das darauffolgende Lehrjahr. Den Fachberatern wird nach einem Schlüssel, in dessen Berechnung die Zahl der Feuerwehren, die Zahl der Einsatzkräfte und der aktuelle Bedarf einfließen, ein Kontingent an Lehrgangsplätzen zugewiesen.
- Die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz der Regierungen weisen den Landkreisen und kreisfreien Städten die Lehrgangsplätze zu.
- Die Kreis-/Stadtbrandräte (KBR/SBR) verteilen die Lehrgangsplätze im Feuerwehrbereich entsprechend den Erfordernissen in ihrem Bereich.
- Informationen zur Anmeldung für einen Lehrgang finden Sie unter "Verwandte Themen".
Weitere Informationen
- Bildungsmanagementsystem der Feuerwehren in Bayern (BMS) - Online-Anmeldung für einen Lehrgang an einer Staatlichen Feuerwehrschule
- Lehrgangskatalog der Staatlichen Feuerwehrschulen
Im Lehrgangskatalog finden Sie eine Übersicht über die an den Staatlichen Feuerwehrschulen angebotenen Lehrgänge mit Angaben zu Teilnehmerkreis, vorausgesetzter Ausbildung, Dauer des Lehrgangs und Ausbildungszielen.
- Freie Lehrgangsplätze an allen bayerischen Feuerwehrschulen
- Staatliche Feuerwehrschule Geretsried
- Staatliche Feuerwehrschule Regensburg
- Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Stichwörter
Ausbildungszentrum Feuerwehr und Katastrophenschutz, Bayerische Feuerwehrschule, Bayerische Feuerwehrschulen, Feuerwehrausbildung, Lehrgänge Feuerwehr, Staatliche Feuerwehrschule, Staatliche Feuerwehrschulen