Feuerwehrschulen; Durchführung von Aus- und Fortbildungen

    Zu den Aufgaben der Feuerwehrschulen zählen insbesondere die Aus- und Fortbildung der bayerischen Feuerwehren im Brandschutz, im technischen Hilfsdienst sowie im Bereich Katastrophenschutz und ABC-Einsatz.

    Beschreibung

    Die Staatlichen Feuerwehrschulen (Geretsried, Regensburg, Würzburg) haben insbesondere Feuerwehrdienstleistende der Freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie besondere Führungsdienstgrade im Brandschutz und im technischen Hilfsdienst auszubilden, soweit eine Ausbildung am Standort nicht möglich ist oder nicht ausreicht.

    Die Ausbildung zu Disponenten einer integrierten Leitstelle in Bayern wird an der Staatlichen Feuerwehrschule in Geretsried durchgeführt.

    Außerdem gehört zu den Aufgaben der Feuerwehrschulen die

    • Erstellung von Merkblättern und Ausbildungsunterlagen bzw. Mitwirkung bei deren Ausarbeitung
    • Mitarbeit in regionalen und überregionalen Arbeitskreisen
    • Stellungnahmen zu Vorschriftenentwürfen aller Art
    • Mitwirkung bei der Erprobung von Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bedarfsermittlung und Anmeldeverfahren
    • Die Feuerwehrschulen erstellen im Frühsommer des Jahres in Benehmen mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. ihre Lehrgangsplanung für das darauffolgende Lehrjahr. Den Fachberatern wird nach einem Schlüssel, in dessen Berechnung die Zahl der Feuerwehren, die Zahl der Einsatzkräfte und der aktuelle Bedarf einfließen, ein Kontingent an Lehrgangsplätzen zugewiesen.
    • Die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz der Regierungen weisen den Landkreisen und kreisfreien Städten die Lehrgangsplätze zu.
    • Die Kreis-/Stadtbrandräte (KBR/SBR) verteilen die Lehrgangsplätze im Feuerwehrbereich entsprechend den Erfordernissen in ihrem Bereich.
    • Informationen zur Anmeldung für einen Lehrgang finden Sie unter "Verwandte Themen".

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.07.2023

    Stichwörter

    Ausbildungszentrum Feuerwehr und Katastrophenschutz, Bayerische Feuerwehrschule, Bayerische Feuerwehrschulen, Feuerwehrausbildung, Lehrgänge Feuerwehr, Staatliche Feuerwehrschule, Staatliche Feuerwehrschulen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English