Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
Beschreibung
Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Gemeinden) und in Ausnahmefällen die Regierungen. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.
In Genehmigungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich auch an die Immissionsschutzbehörden wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen der Umwelt (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86145 Augsburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5964424087283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
Landratsamt Ostallgäu (LRA OAL)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1255
87610 Marktoberdorf
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-oal.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=47109148423Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47109148423Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8342 911-0
Fax: +49 8342 911-551
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 06.05.2024