Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
Beschreibung
Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Gemeinden) und in Ausnahmefällen die Regierungen. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.
In Genehmigungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich auch an die Immissionsschutzbehörden wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz (Reg OFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6198739330322Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-41258
Internet
Stadt Hof - Sachgebiet Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1665
95015 Hof
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: umwelt@stadt-hof.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3948983761514Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 815-1503
Fax: +49 9281 815-1199
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 06.05.2024