Immissionsschutz; Beratung und Auskunft

    Die zuständigen Immissionsschutzbehörden beraten Bürger und Betreiber von Anlagen über Fragen des Immissionsschutzes.

    Beschreibung

    Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Gemeinden) und in Ausnahmefällen die Regierungen. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.

    In Genehmigungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.

    Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich auch an die Immissionsschutzbehörden wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen werden.

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Die Zuständigkeit bezüglich der Genehmigung ist in Art. 1 BayImSchG geregelt.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Mühldorf a.Inn (LRA MÜ)

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    84453 Mühldorf a.Inn

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    Postfach 1474

    84446 Mühldorf a.Inn

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    E-Mail: poststelle@lra-mue.de

    De-Mail: lra-mue@by.de-mail.de

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    Fax: +49 8631 699-699

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    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz (Reg OB)

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 06.05.2024

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 09.10.2024

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