Immissionsschutz; Beratung und Auskunft

    Die zuständigen Immissionsschutzbehörden beraten Bürger und Betreiber von Anlagen über Fragen des Immissionsschutzes.

    Beschreibung

    Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Gemeinden) und in Ausnahmefällen die Regierungen. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.

    In Genehmigungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.

    Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich auch an die Immissionsschutzbehörden wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen werden.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Landsberg am Lech (LRA LL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Kühlmann-Straße 15

    86899 Landsberg am Lech

    Postfachadresse

    Postfach 101453

    86884 Landsberg am Lech

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ll.bayern.de

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    Telefon Festnetz: +49 8191 129-0

    Fax: +49 8191 129-1011

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    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz (Reg OB)

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    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

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    E-Mail: technischer.umweltschutz@reg-ob.bayern.de

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    Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Arbeitsbereich 342: Immissionsschutz / Technischer Umweltschutz (LRA GAP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olympiastr. 10

    82467 Garmisch-Partenkirchen

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    Postfach 1563

    82455 Garmisch-Partenkirchen

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    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Immissionsschutz@LRA-GAP.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6078507989102Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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