Einheitlicher Ansprechpartner
Der Einheitliche Ansprechpartner informiert über die notwendigen Formalitäten und nimmt auf Wunsch des Dienstleisters die Funktion eines Verfahrensmittlers wahr.
Beschreibung
Dienstleister aus dem Inland, dem EU-Ausland und gleichgestellten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) können im Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt) Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Der Einheitliche Ansprechpartner stellt Grundinformationen für Dienstleistungserbringer und -empfänger zur Verfügung, z. B. zu:
- Anforderungen, Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleitungstätigkeiten
- Kontaktdaten der zuständigen Behörden
- im Streitfall allgemein verfügbare Rechtsbehelfe
- unterstützende Verbände und Organisationen.
Der Dienstleister kann über den Einheitlichen Ansprechpartner Verfahren und Formalitäten im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie abwickeln. Hierzu zählen Erklärungen, Anmeldungen und die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken.
Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt die Dienstleister über die Gründungsphase hinaus bei dienstleistungsbezogenen Genehmigungsverfahren.
Er nimmt die gesamte Verfahrenskorrespondenz entgegen und leitet sie sowohl in Richtung der zuständigen Behörde als auch in Richtung des Antragstellers weiter.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Nürnberg - Einheitlicher Ansprechpartner
Adresse
Hausanschrift
Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg
Postanschrift
Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: eap@stbk-nuernberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8262347174209Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 94626-0
Fax: +49 911 94626-30
Internet
Bayerische Landestierärztekammer - Einheitlicher AnsprechpartnerBLTK
Adresse
Hausanschrift
Bavariastr. 7a
80336 München
Postanschrift
Bavariastr. 7a
80336 München
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kontakt@bltk.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=0393124853210Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0393124853210Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 219908-0
Fax: +49 89 219908-33
Internet
Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg - Einheitlicher Ansprechpartner
Adresse
Hausanschrift
Friedrichstraße 7
96047 Bamberg
Postanschrift
Friedrichstraße 7
96047 Bamberg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 13:30 Uhr
Telefonzeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: eap@rakba.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=5611013500210Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5611013500210Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 986200
Handwerkskammer für Unterfranken - Einheitlicher Ansprechpartner
Adresse
Hausanschrift
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
Postanschrift
Postfach 5804
97008 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: eap@hwk-ufr.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5000726089111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 30908-1176
Fax: +49 931 30908-1676
Bayerische Architektenkammer - Einheitlicher Ansprechpartner
Adresse
Hausanschrift
Waisenhausstr. 4
80637 München
Postanschrift
Waisenhausstr. 4
80637 München
Kontakt
E-Mail: eap@byak.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5202059413111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 139880-0
Fax: +49 89 139880-99
Internet
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt - Ansprechpartner (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg
Postanschrift
Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: eap@wuerzburg.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7114725991111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 4194-0
Fax: +49 931 4194-100
Internet
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt - Ansprechpartner (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Karl-Götz-Strasse 7
97424 Schweinfurt
Postanschrift
Karl-Götz-Strasse 7
97424 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: eap@wuerzburg.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7114725991111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 7848-0
Fax: +49 9721 7848-650
Internet
Bayerische Ingenieurekammer-Bau - Einheitlicher Ansprechpartner
Adresse
Hausanschrift
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Postanschrift
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Kontakt
E-Mail: eap@bayika.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0352392044113Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 419434-0
Fax: +49 89 419434-20
Internet
erforderliche Unterlagen
- abhängig von dem konkreten Vorhaben
Voraussetzungen
Der Dienstleister muss Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates oder eines gleichgestellten Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) sein, bzw. das Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit muss seinen Sitz in einem dieser Staaten haben oder dort gegründet worden sein.
Auch für rein deutsche Inlandsfälle steht der Einheitliche Ansprechpartner zur Verfügung.
Die wirtschaftliche Tätigkeit muss zudem in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen.
Diese findet auf einen breiten, nicht abschließend definierten Bereich von Dienstleistungsbranchen Anwendung. Grundsätzlich gilt sie für alle im Wirtschaftsverkehr handelbaren Dienstleistungen. Einbezogen sind etwa Handel, Gastronomie, Handwerk, IT-Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Unternehmensdienstleistungen und technische Dienstleistungen, Beratung und Bauwirtschaft.
Zum Schutz besonders sensibler beziehungsweise bereits an anderer Stelle geregelter Bereiche sieht die Dienstleistungsrichtlinie jedoch auch eine Reihe von Ausnahmen und Klarstellungen vor. So sind beispielsweise von der Richtlinie das Arbeitsrecht, zivil- und strafrechtliche Fragen aber auch Bereiche wie Gesundheits-, Sozial-, Verkehrs- und Finanzdienstleistungen ausgenommen.
Wenn Sie Ihr Vorhaben im Dienstleistungsportal Bayern (www.dienstleistungsportal.bayern.de) unter der Rubrik "Formalitäten" eingeben, erhalten Sie darüber Auskunft, ob es in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fällt und Sie deshalb die berufsbezogenen Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln können.
Handlungsgrundlage(n)
- Art. 6 ff. Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im BinnenmarktFassung vom 27.12.2006
- Gesetz über die Zuständigkeit für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Bayern (Bayerisches EA-Gesetz - BayEAG)
- Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Bayern (Ausführungsverordnung Einheitlicher Ansprechpartner - AVBayEAG)
Fristen
Ob eine Frist gilt, richtet sich jeweils nach dem konkreten Verfahren.
Kosten
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 27.01.2026
Stichwörter
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