Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle Abwicklung
    99144017215000

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Der Einheitliche Ansprechpartner informiert über die notwendigen Formalitäten und nimmt auf Wunsch des Dienstleisters die Funktion eines Verfahrensmittlers wahr.

    Beschreibung

    Dienstleister aus dem Inland, dem EU-Ausland und gleichgestellten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) können im Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt) Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Der Einheitliche Ansprechpartner stellt Grundinformationen für Dienstleistungserbringer und -empfänger zur Verfügung, z. B. zu:

    • Anforderungen, Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleitungstätigkeiten
    • Kontaktdaten der zuständigen Behörden
    • im Streitfall allgemein verfügbare Rechtsbehelfe
    • unterstützende Verbände und Organisationen.

    Der Dienstleister kann über den Einheitlichen Ansprechpartner Verfahren und Formalitäten im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie abwickeln. Hierzu zählen Erklärungen, Anmeldungen und die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken.

    Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt die Dienstleister über die Gründungsphase hinaus bei dienstleistungsbezogenen Genehmigungsverfahren.

    Er nimmt die gesamte Verfahrenskorrespondenz entgegen und leitet sie sowohl in Richtung der zuständigen Behörde als auch in Richtung des Antragstellers weiter.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bayerische Landestierärztekammer - Einheitlicher AnsprechpartnerBLTK

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    Bavariastr. 7a
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    Bavariastr. 7a
    80336 München

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: kontakt@bltk.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=0393124853210Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0393124853210Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Steuerberaterkammer München

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    Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz - Einheitlicher Ansprechpartner

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    Postfach 12 02 29
    93024 Regensburg

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    E-Mail: eap@hwkno.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5034281643111Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 7965-129

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    Bayerische Architektenkammer - Einheitlicher Ansprechpartner

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    Waisenhausstr. 4
    80637 München

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    E-Mail: eap@byak.de

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    Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau - Einheitlicher Ansprechpartner

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    Nibelungenstraße 15
    94032 Passau

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    94032 Passau

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    E-Mail: eap@passau.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8154948165111Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Bayerische Ingenieurekammer-Bau - Einheitlicher Ansprechpartner

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    Schloßschmidstraße 3
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    Schloßschmidstraße 3
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    E-Mail: eap@bayika.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0352392044113Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 419434-0

    Fax: +49 89 419434-20

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    Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München - Einheitlicher Ansprechpartner

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    Tal 33
    80331 München

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    Postfach 10 05 11
    80079 München

    Kontakt

    E-Mail: pki@rak-m.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=7147391729113Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7147391729113Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 532944-0

    Fax: +49 89 532944-28

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    erforderliche Unterlagen

    • abhängig von dem konkreten Vorhaben

    Voraussetzungen

    Der Dienstleister muss Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates oder eines gleichgestellten Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) sein, bzw. das Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit muss seinen Sitz in einem dieser Staaten haben oder dort gegründet worden sein.

    Auch für rein deutsche Inlandsfälle steht der Einheitliche Ansprechpartner zur Verfügung.

    Die wirtschaftliche Tätigkeit muss zudem in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen.

    Diese findet auf einen breiten, nicht abschließend definierten Bereich von Dienstleistungsbranchen Anwendung. Grundsätzlich gilt sie für alle im Wirtschaftsverkehr handelbaren Dienstleistungen. Einbezogen sind etwa Handel, Gastronomie, Handwerk, IT-Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Unternehmensdienstleistungen und technische Dienstleistungen, Beratung und Bauwirtschaft.

    Zum Schutz besonders sensibler beziehungsweise bereits an anderer Stelle geregelter Bereiche sieht die Dienstleistungsrichtlinie jedoch auch eine Reihe von Ausnahmen und Klarstellungen vor. So sind beispielsweise von der Richtlinie das Arbeitsrecht, zivil- und strafrechtliche Fragen aber auch Bereiche wie Gesundheits-, Sozial-, Verkehrs- und Finanzdienstleistungen ausgenommen.

    Wenn Sie Ihr Vorhaben im Dienstleistungsportal Bayern (www.dienstleistungsportal.bayern.de) unter der Rubrik "Formalitäten" eingeben, erhalten Sie darüber Auskunft, ob es in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fällt und Sie deshalb die berufsbezogenen Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Ob eine Frist gilt, richtet sich jeweils nach dem konkreten Verfahren.

    Kosten

    Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 27.01.2026

    Stichwörter

    dienstleistungsrichtlinie, EA, eap.bayern, eap bayern, einheitliche ansprechpartner bayern, einheitlicher ansprechpartner bayern, EU-DLR, europäische dienstleistungsrichtlinie, PSC, Point of single contact bavaria

    Sprachversion

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