Abfall; Entsorgung
Beschreibung
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Aschaffenburg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100163
63701 Aschaffenburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@aschaffenburg.de
De-Mail: stadt-aschaffenburg@aschaffenburg.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=74109309388Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/74109309388Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 330-0
Fax: +49 6021 330-720
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.05.2024
Stichwörter
Abfallgebühren, Altpapier, Biomüll, Elektroschrott, Hausmüll, Müll, Müllabfuhr, Mülltonne, Plastikmüll, Restmüll, Spermüll, Wertstoffe