Hausmüll Entsorgung

    Abfall; Entsorgung

    Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.

    Beschreibung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ansbach - Sachgebiet 23 - Abfallwirtschaft (LRA AN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Crailsheimstraße 1

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 1502

    91506 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: abfallwirtschaft@landratsamt-ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1277441773485Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 468-0

    Fax: +49 981 468-1119

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Informationen sind in der Regel kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.05.2024

    Stichwörter

    Abfallgebühren, Altpapier, Biomüll, Elektroschrott, Hausmüll, Müll, Müllabfuhr, Mülltonne, Plastikmüll, Restmüll, Spermüll, Wertstoffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English