Hausmüll Entsorgung / Bioabfall Entsorgung / Sperrmüll Entsorgung / Altpapier Entsorgung

    Abfall; Entsorgung

    Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.

    Beschreibung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.

    Viele Abfallarten werden als Wertstoffe separat gesammelt. Welche das im Einzelnen sind, wie sie gesammelt werden und was schlussendlich doch zum Restmüll gehört, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in der kommunalen Abfallsatzung geregelt.

    Darüber informieren die Abfallberatungen der Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) oder auch Abfallzweckverbände. Diese sind im Rahmen der abfallrechtlichen Vorgaben für die Entsorgung verantwortlich und stellen Hol- und Bringsysteme zur Verfügung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der stofflichen Verwertung im Vordergrund.

    • Holsysteme sind die Müllabfuhr, die Gelbe Tonne, die Papier- und die Grüngut-/ Bioabfalltonne sowie der Gelbe Sack, falls er geholt wird.
    • Bringsysteme sind Wertstoffinseln (insbesondere für Glas, Metall, Textilien) und Wertstoffhöfe.

    Je bequemer für den Bürger, also haushaltsnäher, gesammelt wird, desto größer ist die Sammelmenge. Je größer das Wissen um die korrekte Trennung und die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit beim Einzelnen, desto sortenreiner ist die Sammlung als Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung.

    Hinweise für Forchheim: Ergänzung: Landratsamt Forchheim

    Bedingungen für die Teilnahme an der Sperrmüllabfuhr: Das Grundstück ist an die Restmüllabfuhr des Landkreises Forchheim angeschlossen. Müllgebühren für das Grundstück werden entrichtet. Entsorgt wird eine Menge von bis zu 4 m³ Sperrmüll je Jahr und Haushalt. Fahrzeuge und Fußgänger dürfen durch den Sperrmüll nicht behindert oder gefährdet werden. Nur im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Forchheim zugelassene Gegenstände unterliegen der Sperrmüllabfuhr. Jeder ist für seinen Sperrmüll selbst verantwortlich. Abfälle, die nicht zum Sperrmüll gehören und deshalb von der Müllabfuhr liegen gelassen werden, müssen von den Bewohnern des Grundstücks umgehend und ordnungsgemäß entsorgt werden. Der Sperrmüll ist getrennt nach den Fraktionen Elektrogeräte, Holz und sonstiger Sperrmüll bereitzustellen. Nicht getrennter Sperrmüll wird nicht mitgenommen. Der Sperrmüll ist bis 6:00 Uhr morgens bereitzustellen. Kein Sperrmüll sind insbesondere: - Hausratsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe (max. 2 m Länge) oder ihres Gewichtes (max. 40 kg) nicht verladen werden können - Gegenstände in Säcken, Kartons und Kisten, kleinteiliger Restmüll - Bauschutt - Baustellenabfälle - Gegenstände aus dem Außenbereich - Eternitplatten (Asbestzement) - Silofolie - Metall - Gartenabfälle - Altreifen - Problemabfälle z.B. Chemikalien, Batterien - Nachtspeicheröfen - Verkaufsverpackungen bzw. Kartons

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Forchheim - FB 37 Entsorgungszentrum Deponie Gosberg, Müllabfuhr (LRA FO)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Straße zwischen Kersbach und Gosberg

    91361 Pinzberg

    Postanschrift

    91299 Forchheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:15 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:15 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:15 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:15 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 16:15 Uhr

    Sa 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/983632131744Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9191 86-3710

    Fax: +49 9191 86-3708

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

    Fristen

    Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.11.2024

    Hinweise für Forchheim: Ergänzung: Landratsamt Forchheim

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Forchheim am 18.11.2024

    Stichwörter

    Abfallgebühren, Altpapier, Biomüll, Elektroschrott, Hausabfall, Hausmüll, Müll, Müllabfuhr, Mülltonne, Plastikmüll, Restmüll, Spermüll, Wertstoffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English