Abfall; Entsorgung
Beschreibung
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Viele Abfallarten werden als Wertstoffe separat gesammelt. Welche das im Einzelnen sind, wie sie gesammelt werden und was schlussendlich doch zum Restmüll gehört, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in der kommunalen Abfallsatzung geregelt.
Darüber informieren die Abfallberatungen der Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) oder auch Abfallzweckverbände. Diese sind im Rahmen der abfallrechtlichen Vorgaben für die Entsorgung verantwortlich und stellen Hol- und Bringsysteme zur Verfügung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der stofflichen Verwertung im Vordergrund.
- Holsysteme sind die Müllabfuhr, die Gelbe Tonne, die Papier- und die Grüngut-/ Bioabfalltonne sowie der Gelbe Sack, falls er geholt wird.
- Bringsysteme sind Wertstoffinseln (insbesondere für Glas, Metall, Textilien) und Wertstoffhöfe.
Je bequemer für den Bürger, also haushaltsnäher, gesammelt wird, desto größer ist die Sammelmenge. Je größer das Wissen um die korrekte Trennung und die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit beim Einzelnen, desto sortenreiner ist die Sammlung als Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung.
Online-Dienste
- Ansbach
- Augsburg
- Bamberg
- Bayreuth
- Coburg
- Erlangen
- Fürth
- Gemeindeverband Bad Brückenau (VGem) (Kreis Bad Kissingen, Bayern)
- Gemeindeverband Elfershausen (VGem) (Kreis Bad Kissingen, Bayern)
- Gemeindeverband Euerdorf (VGem) (Kreis Bad Kissingen, Bayern)
- Gemeindeverband Maßbach (VGem) (Kreis Bad Kissingen, Bayern)
- Hof
- Kaufbeuren
- Kempten (Allgäu)
- Kreis Amberg-Sulzbach (Bayern)
- Kreis Ansbach (Bayern)
- Kreis Aschaffenburg (Bayern)
- Kreis Bamberg (Bayern)
- Kreis Bayreuth (Bayern)
- Kreis Cham (Bayern)
- Kreis Coburg (Bayern)
- Kreis Dachau (Bayern)
- Kreis Erding (Bayern)
- Kreis Fürstenfeldbruck (Bayern)
- Kreis Fürth (Bayern)
- Kreis Garmisch-Partenkirchen (Bayern)
- Kreis Günzburg (Bayern)
- Kreis Hof (Bayern)
- Kreis Kelheim (Bayern)
- Kreis Kitzingen (Bayern)
- Kreis Kronach (Bayern)
- Kreis Kulmbach (Bayern)
- Kreis Landsberg am Lech (Bayern)
- Kreis Main-Spessart (Bayern)
- Kreis Miltenberg (Bayern)
- Kreis Mühldorf a.Inn (Bayern)
- Kreis München (Bayern)
- Kreis Neumarkt i.d.OPf. (Bayern)
- Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Bayern)
- Kreis Neustadt a.d.Waldnaab (Bayern)
- Kreis Nürnberger Land (Bayern)
- Kreis Ostallgäu (Bayern)
- Kreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (Bayern)
- Kreis Regensburg (Bayern)
- Kreis Rosenheim (Bayern)
- Kreis Roth (Bayern)
- Kreis Schwandorf (Bayern)
- Kreis Schweinfurt (Bayern)
- Kreis Tirschenreuth (Bayern)
- Kreis Traunstein (Bayern)
- Kreis Unterallgäu (Bayern)
- Kreis Weißenburg-Gunzenhausen (Bayern)
- Kreis Würzburg (Bayern)
- Landshut
- München
- Nürnberg
- Regensburg
- Rosenheim
- Schwabach
- Schweinfurt
- Weiden i.d.OPf.
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
Verfahrensablauf
Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Fristen
Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.11.2024
Stichwörter
Abfallgebühren, Altpapier, Biomüll, Elektroschrott, Hausabfall, Hausmüll, Müll, Müllabfuhr, Mülltonne, Plastikmüll, Restmüll, Spermüll, Wertstoffe