Schwarzarbeit Prüfung

    Schwarzarbeit; Informationen zur Bekämpfung

    Schwarzarbeit verzerrt den Wettbewerb, gefährdet die Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen und vernichtet Arbeitsplätze. Die öffentlichen Kassen erleiden erhebliche Einbußen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

    Beschreibung

    Der Begriff der Schwarzarbeit ist in § 1 Abs. 2 und 4 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) geregelt.

    In der Regel versteht man darunter die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen

    • unter Verstoß gegen Steuerrecht,
    • unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht,
    • unter Umgehung der Mitteilungspflichten gegenüber den Sozialleistungsträgern und/oder
    • ohne Gewerbeanmeldung oder Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe oder zulassungspflichtiges Handwerk ausgeübt wird.

    Schwarzarbeit liegt auch vor, wenn die Erbringung einer Dienst- oder Werkleistung vorgetäuscht wird und dadurch Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden.

    Für die illegale Beschäftigung findet sich eine gesonderte Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 3 SchwarzArbG.

    Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche oder öffentlich-rechtliche (insbesondere verwaltungsrechtliche) Folgen haben. Im 3. Abschnitt des SchwarzArbG finden sich spezielle Bußgeld- und Strafvorschriften.

    Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist die Bundeszollverwaltung zuständig. Sie wird unterstützt von verschiedenen Stellen, u.a. den Kreisverwaltungsbehörden. Diese können z. B. Bußgeldverfahren gegen Schwarzarbeiter und deren Auftraggeber einleiten oder Betriebe, bei denen Schwarzarbeit vermutet wird, in Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt überprüfen.

      Ansprechpartner

      Landratsamt Miesbach (LRA MB)

      Adresse

      Hausanschrift

      Rosenheimer Str. 1 - 3

      83714 Miesbach

      Postfachadresse

      Postfach 303

      83711 Miesbach

      Öffnungszeiten

      Mo 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

      Di 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

      Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

      Do 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

      Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr


      Öffnungszeiten und Corona-Schutzvorkehrungen am Landratsamt Miesbach

      Um Mitarbeiter und Kunden vor einer möglichen Virus-Übertragung zu schützen, hat das Landratsamt Schutzvorkehrungen getroffen. Persönliche Termine sind wieder in allen Bereichen möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die zuständigen Mitarbeiter holen die Kunden an der Eingangstür des jeweiligen Hauses ab. Kunden können auch am Haupteingang (Haus A gegenüber des Zulassungsstellen-Parkplatzes an der Rosenheimer Straße) klingeln und werden dann über den Bürgerservice zum zuständigen Mitarbeiter gelotst. Die Eingangstüren bleiben zur Kontrolle der Besucherströme noch verschlossen. In den öffentlichen Bereichen des Landratsamtes (Gänge, Treppen etc.) muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Auch beim persönlichen Gespräch muss der Mindestabstand beachtet werden, sonst muss auch hier der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

      Der Bürgerservice ist telefonisch durchgehend erreichbar

      Montag bis Mittwoch 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
      Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
      Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

      Zulassungsstelle und Führerscheinstelle: Die Kfz-Zulassungsstelle ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Termine sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich über 08025 704 2320, zulassung@lra-mb.bayern.de oder online.

      Die Fahrerlaubnisbehörde ist ebenfalls zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Eine Vorsprache kann nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 08025 704 2330 erfolgen.

      Kontakt

      E-Mail: poststelle@lra-mb.bayern.de

      Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=75331406415Sicheres Kontaktformular

      Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75331406415Weiterführende Informationen im BayernPortal

      Telefon Festnetz: +49 8025 704-0

      Fax: +49 8025 704-77040

      Internet

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      Gültigkeitsgebiet

      Bayern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024

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