Apotheken; Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung

    Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Sie bedienen sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte.

    Beschreibung

    Ehrenamtliche Pharmazieräte werden von den Regierungen von Oberbayern bzw. Oberfranken bestellt. Sie sind zuständig für die Abnahme und Überwachung der öffentlichen Apotheken.

    Eine Überprüfung der Apotheken erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Bei der Besichtigung überprüft der ehrenamtliche Pharmazierat, ob die Apotheke insbesondere nach den Vorschriften über das Apothekenwesen, den Verkehr mit Arzneimitteln und den Verkehr mit gefährlichen Stoffen ordnungsgemäß betrieben wird und ob die Bestimmungen über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens beachtet werden.

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    Ansprechpartner

    Stadt Bamberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximiliansplatz 3

    96047 Bamberg

    Postfachadresse

    Postfach 110323

    96031 Bamberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt.bamberg.de

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    Fax: +49 951 87-1964

    Internet

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 15.01.2025

    Stichwörter

    Apotheke, Ehrenamtliche Pharmazieräte

    Sprachversion

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