Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Kontrollen im Einzel- und Großhandel und Gaststätten
Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte, Gaststätten, Kantinen etc. werden regelmäßig von der Lebensmittelüberwachung auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Im Rahmen dieser Kontrollen werden auch Warenproben gezogen und untersucht.
Beschreibung
Lebensmittelbetriebe, Gaststätten und Küchen von Krankenhäusern, Kantinen, Kindergärten und Seniorenheimen unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Dies gilt gleichermaßen für Veranstaltungen wie Bauernmärkte und Straßenfeste.
Die Lebensmittelüberwachung überprüft
- beim Lebensmitteleinzel- und großhandel vor allem die Kennzeichnung der Ware, d. h. Vorhandensein, Lesbarkeit und korrekter Wortlaut der wichtigsten Kennzeichnungsangaben (z. B. die Bezeichnung, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Zutatenliste); zudem werden die Einhaltung der vorgeschriebenen Kühltemperaturen und die hygienischen Zustände kontrolliert sowie Proben gezogen;
- bei Gaststätten z. B. die ordnungsgemäße Lagerung von Lebensmitteln, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die sonstige Qualität der vorhandenen Lebensmittel und die Einhaltung allgemeiner Hygienevorschriften.
Bei den Kontrollen sind die Lebensmittelüberwachungsbeamten im Sinne eines präventiven Verbraucherschutzes auch aufklärend und beratend tätig.
Ansprechpartner
Landratsamt Starnberg - Gewerbe, Jagd, Gesundheit (LRA STA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4493436061497Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8151 148-77405
Fax: +49 8151 148-11597
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- zahlreiche Spezialgesetze
- Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG)
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
- Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
- Verordnung über den gesundheitlichen Verbraucherschutz (Gesundheitlicher Verbraucherschutz-Verordnung – GesVSV)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 23.02.2024
Stichwörter
Einzelhandel, Gaststätten, Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheit, Großhandel, Hygiene, Kennzeichnungsvorschrift, Kontrollen, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelüberwachung, Warenproben