Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Kontrollen im Einzel- und Großhandel und Gaststätten

    Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte, Gaststätten, Kantinen etc. werden regelmäßig von der Lebensmittelüberwachung auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Im Rahmen dieser Kontrollen werden auch Warenproben gezogen und untersucht.

    Beschreibung

    Lebensmittelbetriebe, Gaststätten und Küchen von Krankenhäusern, Kantinen, Kindergärten und Seniorenheimen unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Dies gilt gleichermaßen für Veranstaltungen wie Bauernmärkte und Straßenfeste.

    Die Lebensmittelüberwachung überprüft

    • beim Lebensmitteleinzel- und großhandel vor allem die Kennzeichnung der Ware, d. h. Vorhandensein, Lesbarkeit und korrekter Wortlaut der wichtigsten Kennzeichnungsangaben (z. B. die Bezeichnung, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Zutatenliste); zudem werden die Einhaltung der vorgeschriebenen Kühltemperaturen und die hygienischen Zustände kontrolliert sowie Proben gezogen;
    • bei Gaststätten z. B. die ordnungsgemäße Lagerung von Lebensmitteln, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die sonstige Qualität der vorhandenen Lebensmittel und die Einhaltung allgemeiner Hygienevorschriften.

    Bei den Kontrollen sind die Lebensmittelüberwachungsbeamten im Sinne eines präventiven Verbraucherschutzes auch aufklärend und beratend tätig.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Lebensmittelhygiene, Tierische Lebensmittel, Tierarzneimittel, Futtermittelüberwachung, Schlachttier- und Fleischuntersuchung - Sachgebiet 73 (LRA TÖL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Postanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: verbraucherschutz@lra-toelz.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2347215329494Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 505-508

    Fax: +49 8041 505-303

    Internet

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    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Tiergesundheitsrecht, Tierseuchenbekämpfung, Tierische Nebenprodukte, Tierschutz - Sachgebiet 71 (LRA TÖL)

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    E-Mail: veterinaeramt@lra-toelz.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2363993106494Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 8041 505-303

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    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Gaststätten- und Lebensmittelrecht, Vollzugsaufgaben Veterinäramt - Sachgebiet 72 (LRA TÖL)

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 23.02.2024

    Stichwörter

    Einzelhandel, Gaststätten, Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheit, Großhandel, Hygiene, Kennzeichnungsvorschrift, Kontrollen, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelüberwachung, Warenproben

    Sprachversion

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