Befähigungsnachweis für Tiertransporte Ausstellung

    Tierschutzrecht; Beantragung eines Sachkundenachweises oder eines Befähigungsnachweises

    Sachkundeprüfungen, Sachkundebescheinigungen und Befähigungsnachweise stellen sicher, dass die Anforderungen des Tierschutzrechts bei Tierhaltungen, Schlachtungen und Tiertransporten eingehalten werden.

    Beschreibung

    Prüfung der Sachkunde von verantwortlichen Personen für nach § 11 TierSchG erlaubnispflichtigen Tätigkeiten bzw. Tierhaltungen

    im Rahmen der Erlaubniserteilung für erlaubnispflichtige Tierhaltungen und Tätigkeiten mit Tieren nach § 11 Tierschutzgesetz muss der Antragsteller eine verantwortliche Person benennen. Die Sachkunde der verantwortlichen Person wird, wenn kein entsprechender beruflicher Ausbildungsabschluss oder der Nachweis über den bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgang mit Tieren vorliegen, durch ein Fachgespräch bei der Kreisverwaltungsbehörde nachgewiesen. Der Inhalt des Fachgespräches richtet sich nach der beabsichtigten Tätigkeit, der Art der Tierhaltung, den Tierarten etc.

    Befähigungsnachweis Tiertransport

    Für den Transport von landwirtschaftlichen Nutztieren und Pferden ist ein Befähigungsnachweis für Fahrer und Betreuer eines Tiertransportes erforderlich, sofern der Transport in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird. Liegt kein nach dem 05.01.2007 erfolgter entsprechender Berufsabschluss vor, kann der Befähigungsnachweis nach einer Schulung und bestandenen Prüfung von der Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden (§ 4 Tierschutz-Transportverordnung). Der Befähigungsnachweis ist innerhalb der gesamten Europäischen Union gültig.

    Sachkundenachweis Schlachten

    Für das Schlachten von Tieren durch Unternehmen ist ein Sachkundenachweis erforderlich, dies betrifft alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Schlachtung. Das zuständige Ministerium ermächtigt kompetente Einrichtungen entsprechende Schulungen und Prüfungen durchzuführen. Nach bestandener Prüfung erteilt die Kreisverwaltungsbehörde den Sachkundenachweis. Sachkundenachweise nach der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung sind innerhalb der gesamten Europäischen Union gültig.

    Sachkundenachweis Ferkelbetäubung

    Für das Betäuben von unter acht Tage alten männlichen Schweinen (Ferkel) zum Zweck der Kastration benötigen andere sachkundige Personen, die nicht Tierärzte oder Tierärztinnen sind, einen Sachkundenachweis. Der Sachkundenachweis wird durch die zuständige Behörde auf Antrag erteilt, sofern die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind (u.a. erfolgreiche Lehrgang- und Prüfungsteilnahme an einem Sachkundelehrgang).

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    Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 73 Tierschutz, Tiergesundheit, Arznei- und Futtermittel (LRA GAP)

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 auch in Verbindung mit § 4 Abs. 1 oder 2 Tierschutztransportverordnung: 10 bis 500 EUR Ausstellung eines Sachkundenachweises nach § 4 Abs. 2 TierSchlV: 25 bis 500 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 24.05.2024

    Stichwörter

    Tierschutzrecht

    Sprachversion

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