Tierhaltung; Durchführung von Tierschutzkontrollen
Beschreibung
Kontrollen sind hierbei auch ohne konkreten Verdacht zulässig. Private Tierhaltungen unterliegen im Verdachtsfall einer Kontrolle durch das Veterinäramt.
Der Aufsicht durch die zuständige Behörde unterliegen:
- Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen,
- Gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe
- Einrichtungen, die gewerbsmäßig Tiere transportieren,
- Tierhandlungen,
- Tierbörsen
- Zirkusbetriebe und Tierschauen,
- Tierheime und ähnliche Einrichtungen,
- Organisationen, die Wirbeltiere (außer Nutztiere) aus dem Ausland einführen und gegen Entgelt abgeben oder vermitteln,
- Gewerbsmäßige Hundetrainer,
- Gewerbsmäßige Bekämpfer von Wirbeltieren als Schädlinge
- Zoologische Gärten,
- Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden,
- Einrichtungen, in denen
- Tierversuche durchgeführt werden,
- Versuchstiere gezüchtet werden,
- Wirbeltiere zu den in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Tierschutzgesetz genannten Zwecken verwendet werden oder
- Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden.
Zur Abstellung tierschutzwidriger Zustände sind die Behörden befugt, die notwendigen Anordnungen zu treffen. Die Palette reicht von der mündlichen Anordnung zur Beseitigung festgestellter Mängel bis zur Wegnahme der Tiere und das Einleiten von Bußgeldverfahren.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Straubing-Bogen - Verbraucherschutz/Lebensmittelüberwachung (LRA SR)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 463
94304 Straubing
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Schalterschluss in der Zulassungsstelle ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: Fleischmann.Michaela@landkreis-straubing-bogen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/951970936626Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9421 973-0
Fax: +49 9421 973-230
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.10.2023
Stichwörter
Tierhaltungen, Tiertransport