Tierhaltung; Durchführung von Tierschutzkontrollen

    Nach dem Tierschutzgesetz ist eine Fülle von Einrichtungen und Tierhaltungen (z. B. Nutztierhaltungen, Schlachthöfe, Versuchstierhaltungen) regelmäßig zu kontrollieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Tierschutzanforderungen sicherzustellen.

    Beschreibung

    Kontrollen sind hierbei auch ohne konkreten Verdacht zulässig. Private Tierhaltungen unterliegen im Verdachtsfall einer Kontrolle durch das Veterinäramt.

    Der Aufsicht durch die zuständige Behörde unterliegen:

    • Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen,
    • Gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe
    • Einrichtungen, die gewerbsmäßig Tiere transportieren,
    • Tierhandlungen,
    • Tierbörsen
    • Zirkusbetriebe und Tierschauen,
    • Tierheime und ähnliche Einrichtungen,
    • Organisationen, die Wirbeltiere (außer Nutztiere) aus dem Ausland einführen und gegen Entgelt abgeben oder vermitteln,
    • Gewerbsmäßige Hundetrainer,
    • Gewerbsmäßige Bekämpfer von Wirbeltieren als Schädlinge
    • Zoologische Gärten,
    • Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden,
    • Einrichtungen, in denen
      • Tierversuche durchgeführt werden,
      • Versuchstiere gezüchtet werden,
      • Wirbeltiere zu den in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4  Tierschutzgesetz genannten Zwecken verwendet werden oder
      • Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden.

    Zur Abstellung tierschutzwidriger Zustände sind die Behörden befugt, die notwendigen Anordnungen zu treffen. Die Palette reicht von der mündlichen Anordnung zur Beseitigung festgestellter Mängel bis zur Wegnahme der Tiere und das Einleiten von Bußgeldverfahren.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Landshut (LRA LA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Veldener Straße 15

    84036 Landshut

    Postanschrift

    Veldener Straße 15

    84036 Landshut

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    E-Mail: poststelle@landkreis-landshut.de

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    Telefon Festnetz: +49 871 408-0

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    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.10.2023

    Stichwörter

    Tierhaltungen, Tiertransport

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