Tierhaltung; Durchführung von Tierschutzkontrollen

    Nach dem Tierschutzgesetz ist eine Fülle von Einrichtungen und Tierhaltungen (z. B. Nutztierhaltungen, Schlachthöfe, Versuchstierhaltungen) regelmäßig zu kontrollieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Tierschutzanforderungen sicherzustellen.

    Beschreibung

    Kontrollen sind hierbei auch ohne konkreten Verdacht zulässig. Private Tierhaltungen unterliegen im Verdachtsfall einer Kontrolle durch das Veterinäramt.

    Der Aufsicht durch die zuständige Behörde unterliegen:

    • Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen,
    • Gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe
    • Einrichtungen, die gewerbsmäßig Tiere transportieren,
    • Tierhandlungen,
    • Tierbörsen
    • Zirkusbetriebe und Tierschauen,
    • Tierheime und ähnliche Einrichtungen,
    • Organisationen, die Wirbeltiere (außer Nutztiere) aus dem Ausland einführen und gegen Entgelt abgeben oder vermitteln,
    • Gewerbsmäßige Hundetrainer,
    • Gewerbsmäßige Bekämpfer von Wirbeltieren als Schädlinge
    • Zoologische Gärten,
    • Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden,
    • Einrichtungen, in denen
      • Tierversuche durchgeführt werden,
      • Versuchstiere gezüchtet werden,
      • Wirbeltiere zu den in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4  Tierschutzgesetz genannten Zwecken verwendet werden oder
      • Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden.

    Zur Abstellung tierschutzwidriger Zustände sind die Behörden befugt, die notwendigen Anordnungen zu treffen. Die Palette reicht von der mündlichen Anordnung zur Beseitigung festgestellter Mängel bis zur Wegnahme der Tiere und das Einleiten von Bußgeldverfahren.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Deggendorf - Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung (LRA DEG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrenstr. 18

    94469 Deggendorf

    Postfachadresse

    Postfach 1555

    94455 Deggendorf

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Aktuell nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/181844099966Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 991 3100-0

    Fax: +49 991 3100-41250

    Internet

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    Landratsamt Deggendorf - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (LRA DEG)

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    Hausanschrift

    Herrenstr. 18

    94469 Deggendorf

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    Postfach 1555

    94455 Deggendorf

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    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/396510663968Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.10.2023

    Stichwörter

    Tierhaltungen, Tiertransport

    Sprachversion

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