Tierhaltung; Durchführung von Tierschutzkontrollen
Beschreibung
Kontrollen sind hierbei auch ohne konkreten Verdacht zulässig. Private Tierhaltungen unterliegen im Verdachtsfall einer Kontrolle durch das Veterinäramt.
Der Aufsicht durch die zuständige Behörde unterliegen:
- Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen,
- Gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe
- Einrichtungen, die gewerbsmäßig Tiere transportieren,
- Tierhandlungen,
- Tierbörsen
- Zirkusbetriebe und Tierschauen,
- Tierheime und ähnliche Einrichtungen,
- Organisationen, die Wirbeltiere (außer Nutztiere) aus dem Ausland einführen und gegen Entgelt abgeben oder vermitteln,
- Gewerbsmäßige Hundetrainer,
- Gewerbsmäßige Bekämpfer von Wirbeltieren als Schädlinge
- Zoologische Gärten,
- Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden,
- Einrichtungen, in denen
- Tierversuche durchgeführt werden,
- Versuchstiere gezüchtet werden,
- Wirbeltiere zu den in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Tierschutzgesetz genannten Zwecken verwendet werden oder
- Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden.
Zur Abstellung tierschutzwidriger Zustände sind die Behörden befugt, die notwendigen Anordnungen zu treffen. Die Palette reicht von der mündlichen Anordnung zur Beseitigung festgestellter Mängel bis zur Wegnahme der Tiere und das Einleiten von Bußgeldverfahren.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 4 - Sg. 46 - Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung (Standort 1) (LRA PAF)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: veterinaeramt@landratsamt-paf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/112435724188Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8441 27-5220
Fax: +49 8441 27-5250
Internet
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 4 - Sg. 46 - Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung (Standort 2) (LRA PAF)
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Postfach 1451
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
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Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: veterinaeramt@landratsamt-paf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/112435724188Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8441 27-5320
Fax: +49 8441 27-5921
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 21.12.2024
Stichwörter
Tierhaltungen, Tiertransport