Tierhaltung; Durchführung von Tierschutzkontrollen
Beschreibung
Kontrollen sind hierbei auch ohne konkreten Verdacht zulässig. Private Tierhaltungen unterliegen im Verdachtsfall einer Kontrolle durch das Veterinäramt.
Der Aufsicht durch die zuständige Behörde unterliegen:
- Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen,
- Gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe
- Einrichtungen, die gewerbsmäßig Tiere transportieren,
- Tierhandlungen,
- Tierbörsen
- Zirkusbetriebe und Tierschauen,
- Tierheime und ähnliche Einrichtungen,
- Organisationen, die Wirbeltiere (außer Nutztiere) aus dem Ausland einführen und gegen Entgelt abgeben oder vermitteln,
- Gewerbsmäßige Hundetrainer,
- Gewerbsmäßige Bekämpfer von Wirbeltieren als Schädlinge
- Zoologische Gärten,
- Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden,
- Einrichtungen, in denen
- Tierversuche durchgeführt werden,
- Versuchstiere gezüchtet werden,
- Wirbeltiere zu den in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Tierschutzgesetz genannten Zwecken verwendet werden oder
- Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden.
Zur Abstellung tierschutzwidriger Zustände sind die Behörden befugt, die notwendigen Anordnungen zu treffen. Die Palette reicht von der mündlichen Anordnung zur Beseitigung festgestellter Mängel bis zur Wegnahme der Tiere und das Einleiten von Bußgeldverfahren.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Berchtesgadener Land - Fachbereich 42 - Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit (LRA BGL)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ludwig.haas@lra-bgl.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4655125119209Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8651 773-0
Fax: +49 8651 773-111
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.10.2023
Stichwörter
Tierhaltungen, Tiertransport