Heilpraktikererlaubnis; Beantragung
Beschreibung
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis; Ergänzung: Landratsamt Schweinfurt
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Schweinfurt - Gesundheitsamt (SG 22) (Standort 1)LRA SW
Adresse
Hausanschrift
Karl-Götz-Str. 5
97424 Schweinfurt
Postanschrift
Karl-Götz-Str. 5
97424 Schweinfurt
Kontakt
E-Mail: ga-anmeldung@lrasw.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=4714731518339Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4714731518339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 55-745
Fax: +49 9721 55-337
Internet
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Adresse
Hausanschrift
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Postanschrift
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: ga-anmeldung@lrasw.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=4714731518339Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4714731518339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 55-745
Fax: +49 9721 55-737
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweise entsprechend den Voraussetzungen
(z. B. Geburtsurkunde, tabellarischer Lebenslauf, aktuelles ärztliches Attest, aktuelles behördliches Führungszeugnis, Nachweis über den Schulabschluss)
Voraussetzungen
Die antragstellende Person muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:
- Zuverlässigkeit
- gesundheitliche Berufseignung
- Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch das zuständige Gesundheitsamt
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren oder verwaltungsgerichtliche Klage
Fristen
keine
Kosten
- Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (150 bis 500 Euro).
- Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Anlage zur Gesundheitsgebührenverordnung (bis zu 500 Euro)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 16.04.2026
Hinweise für Schweinfurt: Ergänzung: Landratsamt Schweinfurt
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Schweinfurt am 26.06.2025
Stichwörter
Heilpraktiker, Heilpraktikererlaubnis, Heilpraktikerin