Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Heilpraktikererlaubnis; Beantragung

    Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

    Beschreibung

    Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

    Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Landsberg am Lech (LRA LL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Kühlmann-Straße 15

    86899 Landsberg am Lech

    Postfachadresse

    Postfach 101453

    86884 Landsberg am Lech

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ll.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=39775866412Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/39775866412Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8191 129-0

    Fax: +49 8191 129-1011

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise entsprechend den Voraussetzungen

      (z. B. Geburtsurkunde, tabellarischer Lebenslauf, aktuelles ärztliches Attest, aktuelles behördliches Führungszeugnis, Nachweis über den Schulabschluss)

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:

    • Zuverlässigkeit
    • gesundheitliche Berufseignung
    • Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren oder verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (150 bis 500 Euro).
    • Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Gebührenordnung der Gesundheitsgebührenverordnung (bis zu 500 Euro)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 19.02.2024

    Stichwörter

    Heilpraktiker, Heilpraktikererlaubnis, Heilpraktikerin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English