Amtsärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten; Beauftragung
Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.
Beschreibung
Der amtsärztliche Dienst führt ein breites Spektrum an Untersuchungen und Begutachtungen durch.
Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden u.a. in folgenden Fällen erstellt:
- in dienstrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gesundheitliche Eignung bei Beamtenbewerberinnen oder -bewerbern, Dienstunfähigkeit) im Auftrag des Dienstherrn
- zu Beihilfefragestellungen
- im Rahmen von Unfallfürsorge
- im Rahmen von Sozialhilfegutachten
- im Rahmen einer schulärztlichen Begutachtung (z.B. krankheitsbedingten Prüfungsversäumnisse, angeordnete Attestpflicht)
Online-Dienste
Amtsärztliche Untersuchung - Beihilfe; Ergänzung: Landratsamt Schweinfurt
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Amtsärztliche Untersuchung - Lipödem; Ergänzung: Landratsamt Schweinfurt
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Amtsärztliche Untersuchung - Verbeamtung; Ergänzung: Landratsamt Schweinfurt
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Schweinfurt - Gesundheitsamt (SG 22) (Standort 1)LRA SW
Adresse
Hausanschrift
Karl-Götz-Str. 5
97424 Schweinfurt
Postanschrift
Karl-Götz-Str. 5
97424 Schweinfurt
Kontakt
E-Mail: ga-anmeldung@lrasw.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=4714731518339Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4714731518339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 55-745
Fax: +49 9721 55-337
Internet
Landratsamt Schweinfurt - Gesundheitsamt (SG 22) (Standort 2)LRA SW
Adresse
Hausanschrift
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Postanschrift
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: ga-anmeldung@lrasw.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=4714731518339Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4714731518339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 55-745
Fax: +49 9721 55-737
Internet
erforderliche Unterlagen
- Zur Untersuchung werden in der Regel benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass ggf. ausgefüllter Fragebogen zur Krankengeschichte (Formblatt „Beurteilungsgrundlage“)
- Vorhandene eigene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u.ä.) soweit diese für die Beantwortung der Fragestellung relevant sind
- Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamts
Handlungsgrundlage(n)
- Art. 8 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG)Gutachten, Zeugnisse, Bescheinigungen
- § 20 Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung - BaySchO)
- Zeugnisse der Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz in dienstrechtlichen Angelegenheiten und im Rahmen des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst; Vollzug der Verordnung über die Benutzungsgebühren der Gesundheitsverwaltung (Gesundheitszeugnisseverwaltungsvorschrift - GesZVV)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Auftraggeber sind in der Regel Ämter, Behörden und vergleichbare Einrichtungen. Im Einzelfall können sich auch Privatpersonen direkt an den amtsärztlichen Dienst wenden.
Einen Untersuchungstermin erhält man in der Regel nur bei Vorliegen eines schriftlichen Untersuchungsauftrages.
Die mitgebrachten und bei der Untersuchung erhobenen Befundunterlagen verbleiben im Gesundheitsamt und unterliegen der üblichen Schweigepflicht.
Der Auftraggeber erhält ein objektives medizinisches Gutachten. Bei speziellen Fragestellungen z.B. auf dem Gebiet der Psychiatrie oder Orthopädie können weitere Fachärztinnen und -ärzte hinzugezogen werden.
Kosten
Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung.
Bei der Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit müssen die Kosten vom Bewerber übernommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 10.03.2026
Hinweise für Schweinfurt: Ergänzung: Landratsamt Schweinfurt
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Schweinfurt am 26.06.2025
Stichwörter
Amtsärztliche Beglaubigung, Amtsärztliche Bescheinigung, Amtsärztlicher Dienst, amtsärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung, Arbeitsfähigkeit, ärztliches Attest, Beamtentauglichkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Einstellungsuntersuchung, Gutachten, Gutachterwesen, Prüfungsfähigkeit, Untersuchungen bei längerer Krankheit, Zeugnis