Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten; Beauftragung

    Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.

    Beschreibung

    Der amtsärztliche Dienst führt ein breites Spektrum an Untersuchungen und Begutachtungen durch.

    Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden u.a. in folgenden Fällen erstellt: 

    • in dienstrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gesundheitliche Eignung bei Beamtenbewerberinnen oder -bewerbern, Dienstunfähigkeit) im Auftrag des Dienstherrn
    • zu Beihilfefragestellungen z.B. stationäre Rehabilitationsbehandlungen, Notwendigkeit von Heilkuren (betrifft in der Regel nur Beamtinnen und Beamte – auch pensionierte – und deren berücksichtigungsfähige Angehörige)
    • im Rahmen von Unfallfürsorge
    • im Rahmen von Sozialhilfegutachten
    • im Rahmen einer schulärztlichen Begutachtung (z.B. krankheitsbedingten Prüfungsversäumnisse, angeordnete Attestpflicht)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 4 - Sg. 45 - Gesundheitsamt (Standort 1) (LRA PAF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 1

    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Postfachadresse

    Postfach 1451

    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr





    Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@landratsamt-paf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/011769062188Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8441 27-1411

    Fax: +49 8441 27-131411

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 4 - Sg. 45 - Gesundheitsamt (Standort 2) (LRA PAF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Krankenhausstr. 70

    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Postfachadresse

    Postfach 1451

    85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mo - Do nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr Das Gesundheitsamt ist derzeit telefonisch erreichbar: Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr Mo - Do 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@landratsamt-paf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/011769062188Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8441 27-1400

    Fax: +49 8441 27-1420

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zur Untersuchung werden in der Regel benötigt:

       

      • Personalausweis oder Reisepass ggf. ausgefüllter Fragebogen zur Krankengeschichte (Formblatt „Beurteilungsgrundlage“)
      • Vorhandene eigene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u.ä.) soweit diese für die Beantwortung der Fragestellung relevant sind
      • Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamts

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren bzw. verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Auftraggeber sind in der Regel Ämter, Behörden und vergleichbare Einrichtungen. Im Einzelfall können sich auch Privatpersonen direkt an den amtsärztlichen Dienst wenden.

    Einen Untersuchungstermin erhält man in der Regel nur bei Vorliegen eines schriftlichen Untersuchungsauftrages.

    Die mitgebrachten und bei der Untersuchung erhobenen Befundunterlagen verbleiben im Gesundheitsamt und unterliegen der üblichen Schweigepflicht.

    Der Auftraggeber erhält ein objektives medizinisches Gutachten. Bei speziellen Fragestellungen z.B. auf dem Gebiet der Psychiatrie oder Orthopädie können weitere Fachärztinnen und -ärzte hinzugezogen werden.

    Kosten

    Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung.

    Bei der Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit müssen die Kosten vom Bewerber übernommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 22.01.2024

    Stichwörter

    Amtsärztliche Beglaubigung, Amtsärztliche Bescheinigung, Amtsärztlicher Dienst, amtsärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung, Arbeitsfähigkeit, ärztliches Attest, Beamtentauglichkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Einstellungsuntersuchung, Gutachten, Gutachterwesen, Prüfungsfähigkeit, Untersuchungen bei längerer Krankheit, Zeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English