Amtsärztliche Untersuchung
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    Amtsärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten; Beauftragung

    Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.

    Beschreibung

    Der amtsärztliche Dienst führt ein breites Spektrum an Untersuchungen und Begutachtungen durch.

    Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden u.a. in folgenden Fällen erstellt: 

    • in dienstrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gesundheitliche Eignung bei Beamtenbewerberinnen oder -bewerbern, Dienstunfähigkeit) im Auftrag des Dienstherrn
    • zu Beihilfefragestellungen
    • im Rahmen von Unfallfürsorge
    • im Rahmen von Sozialhilfegutachten
    • im Rahmen einer schulärztlichen Begutachtung (z.B. krankheitsbedingten Prüfungsversäumnisse, angeordnete Attestpflicht)

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle verwenden Sie bitte die verschlüsselte E-Mail über die oben angeordnete Schaltfläche.

    Online-Dienst

    Verschlüsselter Mailverkehr mit dem Gesundheitsamt; Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    ID: L100042_212865.-73485

    Beschreibung

    Sie haben zwei Möglichkeiten:
    Sie senden uns eine unverschlüsselte Mail. Ihre Antwort erhalten Sie in einer verschlüsselten Nachricht. Der zuständige Mitarbeiter nennt Ihnen das zum Lesen erforderliche Passwort am Telefon.

    Besser: Sie registrieren sich vorab auf der Plattform REDDCRYPT. Dann teilen Sie uns in einer kurzen Mail an das Gesundheitsamt (g-amt@lra-toelz.de)  mit, dass Sie jetzt bei Reddcrypt registriert sind, gerne auch direkt aus dem System.
    (Angebot gilt für Anfragen an SG 61, SG 62, SG 63)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Sachgebiet 63 - Gutachten, Schulgesundheitspflege, Berufsaufsicht, BetäubungsmittelverkehrLRA TÖL

    Adresse

    Hausanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1
    83646 Bad Tölz

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1
    83646 Bad Tölz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online Terminvereinbarung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: g-amt@lra-toelz.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=2313659775494Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2313659775494Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 505-483

    Fax: +49 8041 505-132

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zur Untersuchung werden in der Regel benötigt:

       

      • Personalausweis oder Reisepass ggf. ausgefüllter Fragebogen zur Krankengeschichte (Formblatt „Beurteilungsgrundlage“)
      • Vorhandene eigene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u.ä.) soweit diese für die Beantwortung der Fragestellung relevant sind
      • Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamts

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren bzw. verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Auftraggeber sind in der Regel Ämter, Behörden und vergleichbare Einrichtungen. Im Einzelfall können sich auch Privatpersonen direkt an den amtsärztlichen Dienst wenden.

    Einen Untersuchungstermin erhält man in der Regel nur bei Vorliegen eines schriftlichen Untersuchungsauftrages.

    Die mitgebrachten und bei der Untersuchung erhobenen Befundunterlagen verbleiben im Gesundheitsamt und unterliegen der üblichen Schweigepflicht.

    Der Auftraggeber erhält ein objektives medizinisches Gutachten. Bei speziellen Fragestellungen z.B. auf dem Gebiet der Psychiatrie oder Orthopädie können weitere Fachärztinnen und -ärzte hinzugezogen werden.

    Kosten

    Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung.

    Bei der Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit müssen die Kosten vom Bewerber übernommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 10.03.2026

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 24.10.2025

    Stichwörter

    Amtsärztliche Beglaubigung, Amtsärztliche Bescheinigung, Amtsärztlicher Dienst, amtsärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung, Arbeitsfähigkeit, ärztliches Attest, Beamtentauglichkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Einstellungsuntersuchung, Gutachten, Gutachterwesen, Prüfungsfähigkeit, Untersuchungen bei längerer Krankheit, Zeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English