Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten; Beauftragung

    Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.

    Beschreibung

    Der amtsärztliche Dienst führt ein breites Spektrum an Untersuchungen und Begutachtungen durch.

    Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden u.a. in folgenden Fällen erstellt: 

    • in dienstrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gesundheitliche Eignung bei Beamtenbewerberinnen oder -bewerbern, Dienstunfähigkeit) im Auftrag des Dienstherrn
    • zu Beihilfefragestellungen z.B. stationäre Rehabilitationsbehandlungen, Notwendigkeit von Heilkuren (betrifft in der Regel nur Beamtinnen und Beamte – auch pensionierte – und deren berücksichtigungsfähige Angehörige)
    • im Rahmen von Unfallfürsorge
    • im Rahmen von Sozialhilfegutachten
    • im Rahmen einer schulärztlichen Begutachtung (z.B. krankheitsbedingten Prüfungsversäumnisse, angeordnete Attestpflicht)

    Online-Dienste

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Zur Untersuchung werden in der Regel benötigt:

       

      • Personalausweis oder Reisepass ggf. ausgefüllter Fragebogen zur Krankengeschichte (Formblatt „Beurteilungsgrundlage“)
      • Vorhandene eigene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u.ä.) soweit diese für die Beantwortung der Fragestellung relevant sind
      • Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamts

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren bzw. verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Auftraggeber sind in der Regel Ämter, Behörden und vergleichbare Einrichtungen. Im Einzelfall können sich auch Privatpersonen direkt an den amtsärztlichen Dienst wenden.

    Einen Untersuchungstermin erhält man in der Regel nur bei Vorliegen eines schriftlichen Untersuchungsauftrages.

    Die mitgebrachten und bei der Untersuchung erhobenen Befundunterlagen verbleiben im Gesundheitsamt und unterliegen der üblichen Schweigepflicht.

    Der Auftraggeber erhält ein objektives medizinisches Gutachten. Bei speziellen Fragestellungen z.B. auf dem Gebiet der Psychiatrie oder Orthopädie können weitere Fachärztinnen und -ärzte hinzugezogen werden.

    Kosten

    Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung.

    Bei der Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit müssen die Kosten vom Bewerber übernommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 22.01.2024

    Stichwörter

    Amtsärztliche Beglaubigung, Amtsärztliche Bescheinigung, Amtsärztlicher Dienst, amtsärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung, Arbeitsfähigkeit, ärztliches Attest, Beamtentauglichkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Einstellungsuntersuchung, Gutachten, Gutachterwesen, Prüfungsfähigkeit, Untersuchungen bei längerer Krankheit, Zeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English