Orts- und Wohnungshygiene; Beratung und Überwachung
Beschreibung
Organische und anorganische Gase, Staub, Faserstäube, und andere Umweltschadstoffe wie beispielsweise polychlorierte Biphenyle (PCB), Pentachlorphenol (PCP) oder Formaldehyd, Allergene, Mikroorganismen und deren Stoffwechselprodukte sowie Strahlenbelastungen, Gerüche und Lärm sind mögliche Störgrößen, die bei der Beurteilung der Orts- und Wohnungshygiene beachtet werden müssen.
Die Beratungs- und Überwachungsaufgaben der Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich der Orts- und Wohnungshygiene erstrecken sich primär auf öffentliche Flächen und Gebäude wie z.B. Schulen, Kindergärten, Kinderspielplätze und öffentliche Bäder; bei Anforderung durch andere Behörden kann die Gesundheitsverwaltung im Einzelfall auch zur hygienischen Beurteilung privater Bereiche herangezogen werden.
Ansprechpartner
Landratsamt Neu-Ulm - FB 62 - Hygiene und Gesundheitsförderung (LRA NU)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1725
89207 Neu-Ulm
Kontakt
E-Mail: gesundheitsdienst@lra.neu-ulm.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8352324771497Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 731 7040-0
Fax: +49 731 7040-23999
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 15.10.2024
Stichwörter
Hygiene, Umwelthygiene, Wohnen