Orts- und Wohnungshygiene; Beratung und Überwachung
Beschreibung
Organische und anorganische Gase, Staub, Faserstäube, und andere Umweltschadstoffe wie beispielsweise polychlorierte Biphenyle (PCB), Pentachlorphenol (PCP) oder Formaldehyd, Allergene, Mikroorganismen und deren Stoffwechselprodukte sowie Strahlenbelastungen, Gerüche und Lärm sind mögliche Störgrößen, die bei der Beurteilung der Orts- und Wohnungshygiene beachtet werden müssen.
Die Beratungs- und Überwachungsaufgaben der Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich der Orts- und Wohnungshygiene erstrecken sich primär auf öffentliche Flächen und Gebäude wie z.B. Schulen, Kindergärten, Kinderspielplätze und öffentliche Bäder; bei Anforderung durch andere Behörden kann die Gesundheitsverwaltung im Einzelfall auch zur hygienischen Beurteilung privater Bereiche herangezogen werden.
Ansprechpartner
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim - InfektionsschutzLRA NEA
Adresse
Hausanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 2
91413 Neustadt a.d.Aisch
Postanschrift
Postfach 1520
91405 Neustadt a.d.Aisch
Kontakt
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61220277419Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/692991299187Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9161 92-0
Fax: +49 9161 92-90500
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 07.11.2025
Stichwörter
Hygiene, Umwelthygiene, Wohnen