Orts- und Wohnungshygiene; Beratung und Überwachung

    Ein wichtiges Teilgebiet der Umwelthygiene stellt die Orts- und Wohnungshygiene dar.

    Beschreibung

    Da sich der erwachsene Mensch in den industrialisierten Ländern Europas circa 80 bis 90 Prozent des Tages in Gebäuden aufhält, ist aus gesundheitlicher Sicht gerade dort ein hinreichender hygienischer Standard notwendig.

    Organische und anorganische Gase, Staub, Faserstäube, und andere Umweltschadstoffe wie beispielsweise polychlorierte Biphenyle (PCB), Pentachlorphenol (PCP) oder Formaldehyd, Allergene, Mikroorganismen und deren Stoffwechselprodukte sowie Strahlenbelastungen, Gerüche und Lärm sind mögliche Störgrößen, die bei der Beurteilung der Orts- und Wohnungshygiene beachtet werden müssen.

    Die Beratungs- und Überwachungsaufgaben der Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich der Orts- und Wohnungshygiene erstrecken sich primär auf öffentliche Flächen und Gebäude wie z.B. Schulen, Kindergärten, Kinderspielplätze und öffentliche Bäder; bei Anforderung durch andere Behörden kann die Gesundheitsverwaltung im Einzelfall auch zur hygienischen Beurteilung privater Bereiche herangezogen werden.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Forchheim - FB 35 Gesundheitsamt (LRA FO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Streckerplatz 3

    91301 Forchheim

    Postanschrift

    91299 Forchheim

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/017187685745Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 15.10.2024

    Stichwörter

    Hygiene, Umwelthygiene, Wohnen

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