Krankenhaushygiene; Beratung und Überwachung

    Die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes überwachen Krankenhäuser und vergleichbare medizinische Einrichtungen in hygienischer Hinsicht.

    Beschreibung

    Insbesondere Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Entbindungseinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Diese Überwachung erfolgt in der Regel durch das zuständige Gesundheitsamt unter Beteiligung der Bezirksregierung und der Experten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hof - Fachbereich 303 Gesundheitswesen (LRA HO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Theaterstraße 8

    95028 Hof

    Postfachadresse

    Postfach 3260

    95004 Hof

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landkreis-hof.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/440514555884Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 05.07.2024

    Stichwörter

    Hygiene, Krankenhaus, Krankenhaushygiene

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English