Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Beschreibung
Wer in seinem Beruf direkten Kontakt zu bestimmten, im Sinne § 42 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmitteln hat, muss besondere infektionshygienische Maßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen einhalten, um den sicheren Umgang mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Durch eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG lernen Sie die wichtigsten Maßnahmen kennen, um das Infektionsrisiko bei der beruflichen oder gewerbsmäßigen Arbeit mit Lebensmitteln zu minimieren.
Wenn Sie beruflich oder gewerbsmäßig bestimmte Tätigkeiten beginnen wollen, bei denen Sie Lebensmittel z. B. herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder mit ihnen in Berührung kommen oder wenn Sie in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen, die auf gemeinschaftliche Verpflegung von Personen ausgerichtet sind, beschäftigt werden, dann benötigen Sie vor Antritt der Tätigkeit eine aktuelle Bescheinigung über eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG durch das für Sie zuständige Gesundheitsamt, oder durch von diesen beauftragte Ärztinnen und Ärzte, die nicht älter als drei Monate ist.
Nach Aufnahme der Tätigkeit und alle zwei Jahre müssen Sie durch Ihren Arbeitgeber gemäß § 43 Absatz 4 IfSG entsprechend belehrt werden. Die Bescheinigung über die Belehrung sowie die Dokumentation über die letzte Belehrung des Arbeitgebers müssen beim Arbeitgeber aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden (§ 43 Abs. 5 IfSG).
Weitere Auskünfte erteilt das zuständige Gesundheitsamt vor Ort.
In vielen Städten und Landkreisen ist die Teilnahme an der Belehrung auch online möglich. Im Anschluss an die Online-Belehrung erhalten Sie nach Bestehen eines kurzen Online-Tests eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme.
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Belehrung gemäß § 43 IfSG
Falls Sie gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten und dabei mit diesen in Berührung kommen oder in Küchen von Gaststätten oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten wollen, brauchen Sie eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über Maßnahmen zum Infektionsschutz durch das zuständige Gesundheitsamt.
In der Regel ist das Gesundheitsamt zuständig, wo Sie Ihren festen Wohnsitz haben; alternativ kann diese Belehrung auch durch einen vom Gesundheitsamt berechtigten niedergelassenen Arzt geschehen. Die Liste mit der Übersicht berechtigter Ärzte finden Sie im Bereich "Formulare".
Antworten auf spezielle Fragen sowie die Terminbuchung zur Belehrung nach IFSG können Sie über die oben angeordnete Schaltfläche erreichen. Eine Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich.
Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung eines Elternteils. Die Vorlage dazu liegt ebenfalls im Bereich "Formulare".
Zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle verwenden Sie bitte die Schaltfläche "verschlüsselter Mailverkehr mit dem Gesundheitsamt".
Zusammengefasst:
- Belehrungen finden montags um 14:00 Uhr statt
- Anmeldung: Nutzen Sie unsere Online-Terminbuchung
- Alternativ: Belehrung bei berechtigten niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten
- Online-Kurse (Schaltfläche "Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Online"). Kosten: €12,50 ACHTUNG: kostenfreie Belehrungen für Schüler, die eine Maßnahme zur beruflichen Orientierung durchführen, sind (Praktika im Lebensmittelbereich) nur vor Ort möglich.
Hygiene bei Vereinsfeiern und Festen
Helfer bei Vereinsfeiern und Festen müssen beim Umgang mit Lebensmitteln einige Vorsichtsmaßnahmen beachten.
In den weiterführenden Links finden Sie Leitfäden für Vereinsfeiern und für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln - Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen.Online-Dienste
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Online); Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Beschreibung
Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Bürgerinnen und Bürger bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind sie verpflichtet max. 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen.
Der Online-Kurs steht in mehreren Sprachen zur Verfügung und muss nach dem Abschluss der Belehrung bezahlt werden.
Hinweis: Ohne Registrierung im System wird die Quittung nicht personalisiert.
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Terminbuchung zur Belehrung nach IfSG; Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Verschlüsselter Mailverkehr mit dem Gesundheitsamt; Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Beschreibung
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Sie senden uns eine unverschlüsselte Mail. Ihre Antwort erhalten Sie in einer verschlüsselten Nachricht. Der zuständige Mitarbeiter nennt Ihnen das zum Lesen erforderliche Passwort am Telefon.
Besser: Sie registrieren sich vorab auf der Plattform REDDCRYPT. Dann teilen Sie uns in einer kurzen Mail an das Gesundheitsamt (g-amt@lra-toelz.de) mit, dass Sie jetzt bei Reddcrypt registriert sind, gerne auch direkt aus dem System.
(Angebot gilt für Anfragen an SG 61, SG 62, SG 63)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Sachgebiet 62 - Infektionsschutz, Hygiene und UmweltmedizinLRA TÖL
Adresse
Hausanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: g-amt@lra-toelz.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=2296881998494Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2296881998494Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 505-483
Fax: +49 8041 505-132
erforderliche Unterlagen
- Gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Die Identifikation muss anhand eines Ausweis-Dokuments erfolgen oder anhand eines entsprechenden Äquivalents (z. B. eine BayernID-Anmeldung oder Smart-eID)
Voraussetzungen
Möchten Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen, benötigen Sie in der Regel:
- PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
- stabile Internetverbindung
- gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr)
- aktivierte Kamera oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (oder zukünftig Smart-eID oder BayernID/BundID-Anmeldung)
- Girokonto, Kreditkarte oder Online-Zahlungsverfahren
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen sich für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Gesundheitsbehörde, oder durch von diesen beauftragte Ärztinnen und Ärzte anmelden.
Wenn Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen: Nach einem kurzen Online-Test im Anschluss an die Online-Belehrung können Sie bei bestandenem Test die Bescheinigung zur Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz herunterladen bzw. die Bescheinigung wird Ihnen elektronisch zugeschickt.
Fristen
Sie müssen vor Antritt der Tätigkeit/Beschäftigung an der Belehrung teilnehmen.
Kosten
Informationen über die Gebührenhöhe finden Sie auf den Internetseiten Ihres zuständigen Gesundheitsamtes.
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
- Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln - Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln - Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen
- Leitfaden für Vereinsfeiern (Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)Leitfaden für Vereinsfeiern
- Belehrung bei berechtigten niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten (Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)
Alternativ zur Belehrung Online oder vor Ort im Gesundheitsamt können Sie auch einen niedergelassenen Arzt in Ihrer Umgebung aufsuchen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 05.11.2025
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 07.04.2026
Stichwörter
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, Diese ersetzt das frühere Gesundheitszeugnis, Hygienebelehrung, Infektionsschutzbelehrung, Lebensmittelbelehrung