• Fürth (Bayern)
Einschulungsuntersuchung Durchführung

Schuleingangsuntersuchung; Wahrnehmung

Alle Kinder, die eingeschult werden, sind verpflichtet in den zwei Jahren vor Unterrichtsbeginn an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.

Beschreibung

Die Schuleingangsuntersuchung hat das Ziel schulrelevante gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes frühzeitig festzustellen. Dadurch unterscheidet sich die Schuleingangsuntersuchung wesentlich von den Früherkennungsuntersuchungen (U8 und U9) beim Kinder- oder Hausarzt, bei denen vor allem die Erkennung behandlungsbedürftiger akuter und chronischer Erkrankungen im Vordergrund stehen.

Die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes als unabhängige Beratungsstelle bietet den Personensorgeberechtigten eine zusätzliche Möglichkeit Fragen rund um die gesundheitliche Schulfähigkeit ihres Kindes zu adressieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Gesundheitsamt nehmen sich Zeit ausführlich zu beraten und können anhand ihres interdisziplinären Netzwerkes gezielt Empfehlungen aussprechen und Informationen vermitteln. Zudem kann die Schuleingangsuntersuchung für die Personensorgeberechtigten eine wertvolle zusätzliche Entscheidungshilfe über den Einschulungszeitpunkt ihres Kindes darstellen. Die endgültige Entscheidung über die Schulaufnahme obliegt allerdings der Schule.

Das bisherige Konzept der Schuleingangsuntersuchung gibt es schon seit über 20 Jahren. In den letzten Jahren sind weitere wichtige Erkenntnisse zur Kindesentwicklung in der sensiblen Alterszeitspanne der 4 bis 6-Jährigen hinzugekommen. Daher bedurfte die bisherige Schuleingangsuntersuchung zwingend eine Überarbeitung und Reformierung. Im Zuge dessen kommen neue Untersuchungsmethoden und moderne Testmaterialien zum Einsatz mit dem Ziel den Kindern bei Bedarf eine frühzeitige Förderung zukommen zu lassen und somit Sorge zu tragen, dass alle Kinder eine hilfreiche Unterstützung für einen erfolgreichen Schulstart und eine stabile Bewältigung ihres Schulaltages erhalten.

Die neue sogenannte „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ wird in Bayern schrittweise an allen Gesundheitsämtern eingeführt. Nach aktuellen Planungsstand soll die flächendeckende Umstellung im Jahre 2027 abgeschlossen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt führen knapp die Hälfte der bayerischen Gesundheitsämter bereits die reformierte Schuleingangsuntersuchung durch.

Falls Sie wissen möchten welche Version der Schuleingangsuntersuchung an Ihrem Gesundheitsamt durchgeführt wird, sowie für weiterführende Informationen rund um die Schuleingangsuntersuchung gehen Sie bitte auf folgenden Link: LINK

Weiterführende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links".

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Landratsamt Fürth (LRA FÜ)

Adresse

Hausanschrift

Im Pinderpark 2

90513 Zirndorf

Postfachadresse

Postfach 1407

90507 Zirndorf

Öffnungszeiten

Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


und nach Vereinbarung

Kontakt

E-Mail: poststelle@lra-fue.bayern.de

Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=02887002407Sicheres Kontaktformular

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/02887002407Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 911 9773-0

Fax: +49 911 9773-1113

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Impfpass, gelbes Kinderuntersuchungsheft
  • Ausgefüllter Anamnesebogen

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Verfahrensablauf

Die Personensorgeberechtigten erhalten vom Gesundheitsamt eine Einladung zur Schuleingangsuntersuchung mit der Bitte, bei der Untersuchung dabei zu sein. Die Untersuchung selbst findet - je nach Landkreis – im Gesundheitsamt oder anderen geeigneten Räumlichkeiten statt. Die Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten ist für das Kind beruhigend, Fragen können direkt geklärt und Beobachtungen/Ergebnisse der Untersuchung gleich besprochen werden.

Fristen

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Die Teilnahme an der Screeninguntersuchung sowie ggf. der schulärztlichen Untersuchung ist verpflichtend und wird bei Nichterscheinen nachverfolgt.

Wichtig ist das Mitbringen des ausgefüllten Anamnesebogens, des gelben Kinderuntersuchungshefts mit der Bescheinigung über die Durchführung der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung (U8- bzw. U9-Untersuchung) sowie des Impfpasses des Kindes.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 09.04.2025

Stichwörter

Einschulung, Einschulungsuntersuchung, Einschulungsuntersuchungen, Schulanfänger, Schulärtzliche Untersuchung, schulärztlich untersucht, Schule, Schuluntersuchung, Untersuchung Kinder, Untersuchung Schulkinder

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English