Schulen; Schulärztliche Beratungen
Eltern und Schulleitung können beim Gesundheitsamt um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern Probleme festgestellt werden, die gesundheitlich bedingt sein könnten oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten.
Beschreibung
Die Gesundheitsämter beraten Eltern schulärztlich. Ggf. werden Unterlagen des behandelnden Arztes angefordert. Im Bedarfsfall werden weitere fachärztliche Maßnahmen bzw. Gesundheitsförderungsangebote empfohlen. Die Gesundheitsverwaltung der Landkreise und kreisfreien Städte berät auf Wunsch auch Schulen zu Fragen der Schulfähigkeit und altersgemäßem Entwicklungsstand.
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Ansprechpartner
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 4 - Sg. 45 - Gesundheitsamt (Standort 1) (LRA PAF)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1451
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@landratsamt-paf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/011769062188Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8441 27-1411
Fax: +49 8441 27-131411
Internet
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 4 - Sg. 45 - Gesundheitsamt (Standort 2) (LRA PAF)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo - Do nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr Das Gesundheitsamt ist derzeit telefonisch erreichbar: Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr Mo - Do 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@landratsamt-paf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/011769062188Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8441 27-1400
Fax: +49 8441 27-1420
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Schulgesundheitspflege - Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit und für Unterricht und Kultusvom 12. November 2010
- Art. 80 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV)vom 20. Dezember 2008
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Verfahrensablauf
Schulleitung, Beratungslehrer und Eltern können formlos, aber schriftlich um eine schulärztliche Beratung bitten. Aus dem Antrag muss der Grund für die schulärztliche Beratung ersichtlich sein.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 22.01.2024
Stichwörter
Schularzt