Schulen; Schulärztliche Beratungen

    Eltern und Schulleitung können beim Gesundheitsamt um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern Probleme festgestellt werden, die gesundheitlich bedingt sein könnten oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten.

    Beschreibung

    Die Gesundheitsämter beraten Eltern schulärztlich. Ggf. werden Unterlagen des behandelnden Arztes angefordert. Im Bedarfsfall werden weitere fachärztliche Maßnahmen bzw. Gesundheitsförderungsangebote empfohlen. Die Gesundheitsverwaltung der Landkreise und kreisfreien Städte berät auf Wunsch auch Schulen zu Fragen der Schulfähigkeit und altersgemäßem Entwicklungsstand.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Eichstätt - SG 50 - Gesundheitswesen (Standort 1) (LRA EI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 16

    85101 Lenting

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 16

    85101 Lenting

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Außerhalb der Servicezeiten nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitswesen@lra-ei.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/880747929643Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8421 70-0

    Fax: +49 8421 70-1306

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Eichstätt - SG 50 - Gesundheitswesen (Standort 2) (LRA EI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gundekarstraße 3

    85072 Eichstätt

    Postanschrift

    Gundekarstraße 3

    85072 Eichstätt

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitswesen@lra-ei.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/880747929643Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8421 70-0

    Fax: +49 8421 70-1305

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    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schulleitung, Beratungslehrer und Eltern können formlos, aber schriftlich um eine schulärztliche Beratung bitten. Aus dem Antrag muss der Grund für die schulärztliche Beratung ersichtlich sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 22.01.2024

    Stichwörter

    Schularzt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English