Neugeborenen-Screening; Beratung
Allen Eltern neugeborener Kinder werden in den ersten Lebenstagen Früherkennungsuntersuchungen (Neugeborenen-Screening) auf seltene angeborene Erkrankungen angeboten.
Beschreibung
Die meisten Kinder kommen gesund zur Welt und bleiben es auch. Es gibt jedoch seltene angeborene Erkrankungen, die bei Neugeborenen noch nicht durch äußere Zeichen erkennbar sind. Unbehandelt können diese Erkrankungen zu Organschäden, geistigen und körperlichen Behinderungen oder gar zum Tod führen. Werden sie jedoch frühzeitig erkannt und behandelt, können diese Folgen in den meisten Fällen vermieden oder zumindest gemindert werden. Für das Screening werden am 2. bis 3. Lebenstag einige Tropfen Blut (aus der Ferse oder Vene) des Kindes auf eine Filterpapier-Testkarte getropft und in ein Screeninglabor zur Untersuchung gesandt.
Außerdem wird in den ersten Lebenstagen ein Hörscreening auf angeborene Hörstörungen sowie ein Screening auf schwere angeborene Herzfehler mittels einer Bestimmung des Sauerstoffgehalts im Blut über einen Lichtsensor („Pulsoxymetrie“) durchgeführt.
Falls sich bei dem Kind der Verdacht auf eine der Erkrankungen ergibt, werden die Eltern sofort verständigt, weitere Kontrollen veranlasst und wenn nötig die Behandlung eingeleitet.
An dem Programm beteiligen sich die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die Hebammen, die Geburts- und Kinderkliniken, die Universitäten und großen Stoffwechselzentren, die Krankenkassen und der öffentliche Gesundheitsdienst. Letzterer stellt die Vollständigkeit der Programme sicher, unterstützt die Organisation notwendiger Kontrolluntersuchungen und ggf. die rasche Einleitung der Behandlung des betroffenen Kindes.
Alle Eltern erhalten zur Geburt ihres Kindes ausführliche schriftliche Informationen über das Untersuchungsprogramm. Vor dem Neugeborenen-Screening werden die Eltern durch einen Arzt aufgeklärt.
Ansprechpartner
Landratsamt Kulmbach - 51 Gesundheitsamt (LRA KU)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1660
95307 Kulmbach
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:45 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
Besucherinnen und Besuchern wird empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/200860416614Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9221 707600
Fax: +49 9221 707606
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 30.10.2024
Stichwörter
Kontrolluntersuchungen, Neugeborenenscreening, Neugeborenen Screening, Screeningzentrum, Vorsorgeuntersuchungen