Neugeborenen-Screening; Beratung

    Allen Eltern neugeborener Kinder werden in den ersten Lebenstagen Früherkennungsuntersuchungen (Neugeborenen-Screening) auf seltene angeborene Erkrankungen angeboten.

    Beschreibung

    Die meisten Kinder kommen gesund zur Welt und bleiben es auch. Es gibt jedoch seltene angeborene Erkrankungen, die bei Neugeborenen noch nicht durch äußere Zeichen erkennbar sind. Unbehandelt können diese Erkrankungen zu Organschäden, geistigen und körperlichen Behinderungen oder gar zum Tod führen. Werden sie jedoch frühzeitig erkannt und behandelt, können diese Folgen in den meisten Fällen vermieden oder zumindest gemindert werden. Für das Screening werden am 2. bis 3. Lebenstag einige Tropfen Blut (aus der Ferse oder Vene) des Kindes auf eine Filterpapier-Testkarte getropft und in ein Screeninglabor zur Untersuchung gesandt.

    Außerdem wird in den ersten Lebenstagen ein Hörscreening auf angeborene Hörstörungen sowie ein Screening auf schwere angeborene Herzfehler mittels einer Bestimmung des Sauerstoffgehalts im Blut über einen Lichtsensor („Pulsoxymetrie“) durchgeführt.

    Falls sich bei dem Kind der Verdacht auf eine der Erkrankungen ergibt, werden die Eltern sofort verständigt, weitere Kontrollen veranlasst und wenn nötig die Behandlung eingeleitet.

    An dem Programm beteiligen sich die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die Hebammen, die Geburts- und Kinderkliniken, die Universitäten und großen Stoffwechselzentren, die Krankenkassen und der öffentliche Gesundheitsdienst. Letzterer stellt die Vollständigkeit der Programme sicher, unterstützt die Organisation notwendiger Kontrolluntersuchungen und ggf. die rasche Einleitung der Behandlung des betroffenen Kindes.

    Alle Eltern erhalten zur Geburt ihres Kindes ausführliche schriftliche Informationen über das Untersuchungsprogramm. Vor dem Neugeborenen-Screening werden die Eltern durch einen Arzt aufgeklärt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Gutachten, Schulgesundheitspflege - Sachgebiet 63 (LRA TÖL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Postanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: g-amt@lra-toelz.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2313659775494Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 505-483

    Fax: +49 8041 505-132

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Das Programm wird durch die Krankenkassen und mit staatlichen Haushaltsmitteln finanziert. Für die Eltern entstehen keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 04.10.2023

    Stichwörter

    Kontrolluntersuchungen, Neugeborenenscreening, Neugeborenen Screening, Screeningzentrum, Vorsorgeuntersuchungen

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English