Gesundheitliche Aufklärung und Beratung; Inanspruchnahme und Informationen zur Selbsthilfe
Die Gesundheitsämter beraten Menschen, die an einer Sucht bzw. psychischen oder chronischen Krankheit oder einer Behinderung leiden und Menschen die hiervon bedroht sind. Die Gesundheitsämter geben Auskunft bei welchen Personen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten
Beschreibung
Selbsthilfegruppen sind u.a. freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen, die z.B. von einer psychischen Erkrankung bzw. Sucht, einer chronischen Erkrankung oder Behinderung betroffen sind. Sie bieten den Betroffenen die Möglichkeit, sich auszutauschen, sich gegenseitig zu unterstützen und Rat zu finden.
Die Gesundheitsämter können Sie bei der Suche und Kontaktaufnahme zu Selbsthilfegruppen vor Ort oder in Ihrer Nähe unterstützen. Das Beratungsangebot der Gesundheitsämter richtet sich dabei gleichermaßen an unmittelbar Betroffene als auch an Personen, die noch nicht an einer chronischen körperlichen oder psychischen Erkrankung bzw. Beeinträchtigung leiden aber möglicherweise hiervon bedroht sind. Das konkrete Hilfsangebot kann daher sowohl vorsorgender, begleitender oder nachsorgender Art sein.
Weitere Informationen und Hilfeangebote finden Sie unter "Weiterführende Links" und "Verwandte Themen".
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Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)Aufklärung, Information, Prävention
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 23.01.2024