Gesundheitliche Aufklärung und Beratung; Inanspruchnahme und Informationen zur Selbsthilfe

    Die Gesundheitsämter beraten Menschen, die an einer Sucht bzw. psychischen oder chronischen Krankheit oder einer Behinderung leiden und Menschen die hiervon bedroht sind. Die Gesundheitsämter geben Auskunft bei welchen Personen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten

    Beschreibung

    Selbsthilfegruppen sind u.a. freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen, die z.B. von einer psychischen Erkrankung bzw. Sucht, einer chronischen Erkrankung oder Behinderung betroffen sind. Sie bieten den Betroffenen die Möglichkeit, sich auszutauschen, sich gegenseitig zu unterstützen und Rat zu finden.

    Die Gesundheitsämter können Sie bei der Suche und Kontaktaufnahme zu Selbsthilfegruppen vor Ort oder in Ihrer Nähe unterstützen. Das Beratungsangebot der Gesundheitsämter richtet sich dabei gleichermaßen an unmittelbar Betroffene als auch an Personen, die noch nicht an einer chronischen körperlichen oder psychischen Erkrankung bzw. Beeinträchtigung leiden aber möglicherweise hiervon bedroht sind. Das konkrete Hilfsangebot kann daher sowohl vorsorgender, begleitender oder nachsorgender Art sein.

    Weitere Informationen und Hilfeangebote finden Sie unter "Weiterführende Links" und "Verwandte Themen".

     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Bamberg - Fachbereich 21 - Soziales (LRA BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 23

    96052 Bamberg

    Postanschrift

    96045 Bamberg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:45 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr


    Infothek Montag - Mittwoch: 7:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 7:00 - 18:00 Uhr Freitag 12:00 - 14:00 Uhr Im Breich Staatsangehörigkeitswesen, Sozialhilfe, Ausländer- und Asylrecht nur nach Terminvereinbarung. Terminvereinbarung: Wir wollen Ihnen gezielt helfen. Deshalb können Sie in vielen Bereichen Termine vereinbaren. Termine haben Vorrang und sind grundsätzlich bis 18:00 Uhr möglich.

    Kontakt

    E-Mail: shv@lra-ba.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/770852926775Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 85-0

    Fax: +49 951 85-125

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 23.01.2024

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English